Versuchstiere

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In Nordrhein-Westfalen werden jedes Jahr zahlreiche Tiere in wissenschaftlichen Einrichtungen, Universitäten und der pharmazeutischen Forschung als sogenannte Versuchstiere eingesetzt. Dabei handelt es sich häufig um Mäuse, Ratten, Kaninchen oder auch Fische. Diese Tiere werden für medizinische, toxikologische oder verhaltensbiologische Studien gezüchtet und verwendet.

Doch nicht alle Tiere, die für solche Zwecke gezüchtet werden, landen tatsächlich im Versuch. Es gibt Tiere, die zum Beispiel nicht den experimentellen Anforderungen entsprechen und daher im Endeffekt nie im Versuch eingesetzt werden. Die Zahl dieser Tiere ist nicht zu unterschätzen, der Umgang mit ihnen und die Entstehung überzähliger Tiere sind immer wieder Gesprächsthema.

Das Büro der Landestierschutzbeauftragten hat daher im Jahr 2022 einen Runden Tisch „Tierversuche – Strategien zur Vermeidung von und zum Umgang mit überzähligen Versuchstieren“ eingerichtet, zu dem Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen betroffenen Organisationen in Nordrhein-Westfalen eingeladen wurden (u. a. Aufsichtsbehörden, Versuchseinrichtungen, Tierschutzorganisationen).

Seitdem haben zahlreiche Treffen und ein intensiver Austausch des Runden Tisches sowie einer gebildeten Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten zur Erarbeitung zweier Dokumente stattgefunden. Anfang 2025 konnten, als großer Erfolg für Nordrhein-Westfalen, die Dokumente „Handlungsempfehlung zur Vermeidung von Tieren, die nicht zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden können“ (Hyperlink zum Dokument) und „Ethische Denkanstöße zum Umgang mit nichtverwendeten Versuchstieren – Hintergrundpapier zur Handlungsempfehlung zur Vermeidung von und zum Umgang mit Tieren, die nicht zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden können“ (Hyperlink zum Dokument) auf der Themenseite der Landestierschutzbeauftragten sowie dem 3R Kompetenznetzwerk NRW veröffentlicht werden. Die Veterinärbehörden sowie Tierversuchseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen wurden ebenfalls über die Veröffentlichung der Dokumente informiert.

Das deutsche Tierschutzgesetz erkennt Tiere als Mitgeschöpfe an, die nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Dennoch ist das Töten überzähliger Versuchstiere unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt, hier kommt es immer wieder zu intensiven Diskussionen.

Langfristig sollte das Ziel eine Forschung sein, die ohne tierisches Leid auskommt. Bis dahin sollte konsequent daran gearbeitet werden, die Zahl der Versuchstiere und überzähligen Tiere zu minimieren, eine „Überproduktion“ zu vermeiden, tierversuchsfreie Methoden zu fördern und weiterhin Transparenz zu gewährleisten – die zwei erarbeiteten Dokumente sind ein erster wichtiger Schritt.

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