A
Antrag auf Auszahlung
Die im Projekt anfallenden Kosten werden zunächst durch die Projektträgerinnen und Projektträger vorfinanziert. Im Anschluss haben diese die Möglichkeit, mit allen notwendigen Nachweisen einen Antrag auf Auszahlung zu stellen und sich die im Zuwendungsbescheid festgesetzte Zuwendung auszahlen zu lassen.
B
Bewilligung
Sobald die Bewilligung für Ihren Förderantrag ausgesprochen und ein Zuwendungsbescheid ausgestellt wurde, kann mit der konkreten Umsetzung des Projekts begonnen werden.
Bezirksregierung
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster (Dezernate 33) die Bewilligungsfunktion wahr. Sie sind für die ordnungsgemäße Be- und Verarbeitung der Anträge auf Zuwendung und Auszahlung, für Vor-Ort-Kontrollen in von der EU-Zahlstelle ausgewählten Förderfällen, sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen zuständig. Die Bezirksregierungen stellen die Förderfähigkeit eines Projektes fest.
Bottom-Up
Getreu dem „Bottom-Up-Ansatz“ („von unten nach oben“) sind die meist ehrenamtlich aktiven Menschen in den Regionen sowohl bei der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) als auch der Auswahl konkreter Projekte beteiligt, die mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union umgesetzt werden sollen. LEADER sichert so nicht nur eine Weiterentwicklung der ländlichen Räume, sondern stärkt das soziale Miteinander vor Ort.
C
D
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume – für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (DVS)
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) hat den Auftrag, all diejenigen zu vernetzen, die an den Themen des deutschen Strategieplans der GAP arbeiten. Im Kontext von LEADER ist die Zielgruppe der DVS vielfältig. Unterstützt werden sowohl Vertretungen von Kommunen, Verwaltungen und Verbänden als auch Privatpersonen, Lokale Aktionsgruppen und andere Personen, die in der ländlichen Entwicklung aktiv sind. Sie bilden gemeinsam das Netzwerk ländliche Räume. Durch die Veröffentlichung von Informationen und unterschiedliche Formate wie Veranstaltungen an Schulen oder Fortbildungen für Regionalmanagements soll Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen und eine bestmögliche Vernetzung erreicht werden.
(https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/dorf-region/leader/)
E
Ehrenamt
Das Ehrenamt spielt bei der Entwicklung des ländlichen Raums im Allgemeinen und bei LEADER im Speziellen eine wichtige Rolle. Sowohl die Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) als auch die konkrete Projektauswahl innerhalb der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) treiben oft ehrenamtlich aktive Menschen in den Regionen aktiv voran. Mit der finanziellen Unterstützung möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Bedeutung des Ehrenamts betonen, bürgerschaftliches Engagement anerkennen und die Gesellschaft als Ganzes stärken.
ELER
Die Abkürzung ELER steht für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und ist das zentrale Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen im Rahmen der 2. Säule des GAP-Strategieplans der EU.
Entscheidungsgremium
Stellvertretend für die Bevölkerung vor Ort wählt das Entscheidungsgremium der LAG aus, welche Projekte in der Region gefördert werden. Auf Ebene der Entscheidungsfindung stellen zivilgesellschaftliche Beteiligte, die sogenannten Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, mindestens 51 % der stimmberechtigten Mitglieder. Zudem dürfen einzelne Interessengruppen nicht mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten sein. Darüber hinaus muss mindestens ein Drittel der ordentlichen stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein.
Die Projektauswahl und die damit einhergehende Priorisierung der Projekte erfolgt nach einheitlichen und diskriminierungsfreien Auswahlkriterien. Diese Kriterien wurden durch die LAG entwickelt und spiegeln die Schwerpunkte der Regionalen Entwicklungsstrategie wider.
Entwicklungsstrategie (siehe Regionale Entwicklungsstrategie)
EU-Zahlstelle (Siehe Zahlstelle)
F
Finanzierung
Förderprojekte können einen Zuschuss von maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Dabei ist eine Obergrenze von 250.000 Euro an Förderung je Projekt vorgegeben. Die Förderung setzt sich zusammen aus 80 Prozent EU-Mitteln und 20 Prozent Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die öffentliche Kofinanzierung entfällt bei Projekten in öffentlicher Trägerschaft. Die restlichen 30 Prozent der Gesamtfinanzierung werden mit Hilfe eines Eigenanteils und Mitteln Dritter erbracht.
Förderantrag
Nachdem eine Idee inkl. Projektbeschreibung und Kostenplan dem Regionalmanagement vorgestellt wurde und eine Vorbewertung stattgefunden hat, wird das Projekt dem Auswahlgremium der LEADER-Region vorgelegt. Nach festgelegten Kriterien wird bewertet, ob das Projekt förderwürdig ist. Bei einer positiven Votierung kann ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Diese prüft, ob das Projekt förderfähig ist und stellt ggf. einen Zuwendungsbescheid aus.
Förderbescheid (siehe Zuwendungsbescheid)
Fördergegenstand
Mit dem Förderprogramm LEADER können Maßnahmen gefördert werden, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Spezifisch geht es dabei um Vorhaben, die zur Erreichung der Bedarfe von LEADER in der Interventionsstrategie, der Ziele des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Region (beschrieben in der genehmigten Entwicklungsstrategie der LAG) beitragen.
Es können bspw. jedoch auch Vorhaben entsprechend des Förderbereichs Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) im Rahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umgesetzt werden, welche die Voraussetzungen bestehender Förderrichtlinien erfüllen. Bei der Umsetzung von ILE-Vorhaben gilt die jeweils einschlägige Förderrichtlinie, soweit nicht aufgrund der LEADER-Richtlinie eine engere Auslegung geboten ist.
Förderperiode
Die Förderung der ländlichen Entwicklung über den ELER wird gemäß der finanziellen Rahmenplanung der EU in Förderperioden vollzogen. Die derzeitige EU-Förderperiode umfasst den Zeitraum 2023-2027.
G
Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Sie passt sich stetig dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa an, wodurch zu den wichtigsten Herausforderungen derzeit der Klimawandel, die Globalisierung und die Stärkung des ländlichen Raums zählen. Mit rund 40 Prozent des Gesamtbudgets der EU stellt die GAP den zweitgrößten Haushaltsposten der Gemeinschaft dar. Für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 müssen alle EU-Mitgliedstaaten erstmals einen Nationalen Strategieplan entwickeln, der auf der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU basiert. Individuelle nationale Voraussetzungen beachtend, sollen die Strategiepläne letztlich die Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume in der EU unterstützen.
GAP-Strategieplan
Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode ab 2023 müssen alle EU-Mitgliedstaaten erstmals einen Nationalen GAP-Strategieplan entwickeln. Ziel ist es, die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU basierend und individuelle nationale Voraussetzungen beachtend umzusetzen.
Fördergegenstand von LEADER sollen vor allem Vorhaben sein, die zur Erreichung der Ziele des GAP-Strategieplans für Deutschland sowie der Ziele beschrieben in der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beitragen.
Gebietskulisse
Ein wesentlicher Grundsatz von LEADER liegt in dem territorialen Ansatz. Es können in einer Region nur solche Projekte gefördert werden, die innerhalb der zuvor definierten Gebietskulisse liegen. Die Auswahl der nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen wurde offiziell am 15. Oktober 2021 mit der Veröffentlichung des Wettbewerbsaufrufs eingeläutet, in dem die Kommunen im ländlichen Raum aufgerufen waren, sich mit einer gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie als LEADER-Region zu bewerben. Von 46 eingereichten Bewerbungen wurden insgesamt 45 Regionen als LEADER-Region zugelassen. Gegenüber der Förderperiode 2014–2022 ist dies eine deutliche Ausweitung des LEADER-Ansatzes in NRW (zuvor 28 Regionen).
Einen hilfreichen Überblick über die Regionen in den letzten Jahren bietet das GISILE (Geoinformationssystem für die integrierte ländliche Entwicklung). Dieses System stellt u.a. eine interaktive Karte für die Darstellung der LEADER-Regionen seit 2007 bereit. (https://www.gisile.nrw.de/gisile/start-internet.html)
H
Handlungsfelder
Die RES enthalten bis zu vier ausformulierte Handlungsfelder. Die Handlungsfelder greifen die regionalen Entwicklungsziele auf, beschreiben klare thematische Profile und beinhalten konkrete spezifische, messbare, attraktive und realistische (SMART) Ziele. Auch konkrete Herangehensweisen und Meilensteine zur Umsetzung sollen in diesen Teil der RES integriert werden.
I
J
Jugendbeteiligung
Als ein wichtiger Grundgedanke von LEADER wird bereits mit Einreichen der Entwicklungsstrategien auf eine starke Jugendbeteiligung geachtet. Den häufig in ländlichen Regionen auftretenden Herausforderungen, wie bspw. der Abwanderung junger Menschen in die großen Städte, soll so entgegengewirkt werden. Nur, wenn alle Bevölkerungsgruppen an Entscheidungsprozessen aktiv mitwirken, können die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen gesichert und die Gesellschaft als Ganzes gestärkt werden.
K
Kooperation
LEADER-Regionen haben die Möglichkeit, gebietsübergreifende und/oder transnationale Kooperationen mit anderen europäischen LEADER-Regionen oder mit LEADER-ähnlichen Regionen einzugehen. Diese Kooperationen müssen ein konkretes Projekt umfassen, das idealerweise im Rahmen einer gemeinsamen Struktur geführt wird.
L
Ländlicher Raum:
Von LEADER gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 und weniger als 150.000 Einwohnenden. Zusätzlich müssen diese Regionen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen und hinsichtlich der Struktur und der Potenziale eine weitgehende Homogenität aufweisen. Die folgende Karte ermöglicht einen Überblick über die Gebietskulisse Ländlicher Raum in NRW: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2023/07/230620_Gebietskulisse_Gemeinden_Beschriftung_DINA0.pdf
LEADER
Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Lokale Aktionsgruppe Engagierte Akteurinnen und Akteure einer ländlichen Region schließen sich zu Beginn einer EU-Förderperiode zu einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zusammen und bewerben sich mit der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) als LEADER-Region. Vor allem engagierten Privatpersonen, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern sind in der LAG vertreten. Im weiteren Verlauf entscheidet die LAG stellvertretend für die Bevölkerung vor Ort und auf Grundlage der RES, welche Projekte in der Region gefördert werden. Die ehrenamtlich tätige LAG wird bei ihrer Arbeit von einem hauptamtlichen Regionalmanagement unterstützt.
M
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) ist als Richtliniengeber für die Vorgaben und die fachliche Aufsicht über die Förderung zuständig.
N
Netzwerkarbeit
Netzwerke beschleunigen und verbessern den Austausch von Errungenschaften, Erfahrungen und Know-How zwischen LAG, ländlichen Gebieten, Verwaltungen und Organisationen, die innerhalb der EU an der ländlichen Entwicklung beteiligt sind. Deswegen stellen der Erfahrungsaustausch und die Netzwerkbildung der Regionen untereinander unverzichtbare Bestandteile von LEADER dar. Dabei wird besonderer Wert auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland gelegt. Unterstützt werden die Akteure dabei durch nationale und europäische Vernetzungsstellen.
O
P
Projektauswahl (siehe Entscheidungsgremium)
Projektträgerinnen und Projektträger
Projekttragend sind diejenigen Personen oder Zusammenschlüsse von Menschen, die eine Idee für ihre ländliche Region haben, diese mit LEADER umsetzen möchten und schließlich den Antrag auf Förderung stellen. Antragstellend können Privatpersonen, Vereine, Verbände, Unternehmen oder auch Kommunen sein. Wichtig ist, dass sich Projektträgerinnen und Projektträger als Motor des Projekts verstehen und engagiert die Realisierung der Idee vorantreiben.
Q
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement gehört zu den Aufgaben des Regionalmanagements. Sicherzustellen ist u.a. das Monitoring und die Evaluierung zum Umsetzungsstand der Entwicklungsstrategie, die Erstellung von Sachstandsberichten sowie die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen wie bspw. Seminare zu Projektfinanzierung und Antragstellung.
R
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für LEADER in Nordrhein-Westfalen bildet neben der aktuell geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER eine Reihe von Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Die vollständige Richtlinie finden Sie hier. Alle relevanten Verordnungen sind auf S. 1 der Richtlinie aufgeführt.
Regionalität
LEADER-Förderung findet nur in räumlich zusammenhängenden Gebieten innerhalb der Gebietskulisse des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland statt, die nach geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und landkreisübergreifend angelegt sind. Das ausgewählte Gebiet muss genügend Zusammenhalt und menschliche, finanzielle und wirtschaftliche Ressourcen aufweisen, um eine realisierbare Regionale Entwicklungsstrategie zu fördern.
Regionalmanagement
Die ehrenamtlich tätige LAG wird bei ihrer Arbeit von einem hauptamtlichen Regionalmanagement unterstützt, welches sich außerhalb der öffentlichen Verwaltung befinden muss. Die Regionalmanagerinnen und -manager organisieren den Entwicklungsprozess, beraten die Projektträgerinnen und Projektträger zu den Fördermöglichkeiten und begleiten diese von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Projekte.
Dabei ist das Regionalmanagement von natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung durchzuführen oder kann alternativ im Wege der Fremdvergabe an ein Büro ausgelagert werden. Das Regionalmanagement ist über die gesamte Förderperiode – mindestens aber bis zum 31.12.2028 – im Umfang von 1,5 AK vorzuhalten.
Regionale Entwicklungsstrategie
Zu Beginn einer EU-Förderperiode wird eine Regionale Entwicklungsstrategie (RES) für jede Region erarbeitet. Sie definiert individuelle Stärken und Schwächen der Region, aber auch potentielle Handlungsfelder und Ziele. Die RES bildet sowohl die Grundlage für die Bewerbung als LEADER-Region als auch für eine spätere Auswahl von konkreten Projekten.
Resilienz
Resilienz ist das Leitthema der EU-Förderperiode 2023-2027. Vor dem Hintergrund ihrer sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimension sollen die mit LEADER geförderten Projekte die Anpassungs-, Widerstands- und Wandlungsfähigkeit der Region stärken. Nur so können die Menschen vor Ort auf ändernde Gegebenheiten und steigende Herausforderungen reagieren und ihre Region zukunftsfähig gestalten.
Richtlinie (siehe Förderrichtlinie)
S
T
Termine und Fristen
Die Förderung der ländlichen Entwicklung über den ELER-Fonds wird gemäß der finanziellen Rahmenplanung der EU in Förderperioden vollzogen. Die Einreichung von Projektanträgen bei der LAG ist in diesem Rahmen laufend möglich. Zu vorher festgelegten Terminen entscheidet das Entscheidungsgremium der LAG mehrmals im Jahr über die Förderfähigkeit der Projektideen.
U
V
Vernetzung (siehe Netzwerkarbeit)
W
X
Y
Z
Zahlstelle
Die EU-Zahlstelle beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter ist für die Abwicklung der im NRW-Programm Ländlicher Raum vorgesehenen Maßnahmen zuständig. Ein Teil dieser Funktionen wurde u.a. für LEADER an die Dezernate 33 der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster delegiert.
Zuwendungsbescheid
Sofern die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde Ihr beantragtes Projekt als förderfähig ansieht, bewilligt sie dieses und stellt einen Zuwendungsbescheid aus. Anschließend beginnt die konkrete Umsetzungsphase des Projekts.