Das große LEADER-Glossar

Das große LEADER-Glossar: Nützliches von A bis Z

A
Antrag auf Auszahlung
Die im Projekt anfallenden Kosten werden zunächst durch die Projektträgerinnen und Projektträger vorfinanziert. Im Anschluss haben diese die Möglichkeit, mit allen notwendigen Nachweisen einen Antrag auf Auszahlung zu stellen und sich die im Zuwendungsbescheid festgesetzte Zuwendung auszahlen zu lassen.

B
Bewilligung
Sobald die Bewilligung für Ihren Förderantrag ausgesprochen und ein Zuwendungsbescheid ausgestellt wurde, kann mit der konkreten Umsetzung des Projekts begonnen werden.

Bezirksregierung
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Dezernate 33 der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster die Bewilligungsfunktion wahr, sie stellen also die Förderfähigkeit eines Projekts fest. Darüber hinaus sind sie für die ordnungsgemäße Be- und Verarbeitung der Anträge auf Zuwendung und Auszahlung, für Vor-Ort-Kontrollen in von der EU-Zahlstelle ausgewählten Förderfällen sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen zuständig.

Bottom-up
Getreu dem „Bottom-up“-Ansatz („von unten nach oben“) sind die meist ehrenamtlich aktiven Menschen in den Regionen sowohl bei der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) als auch der Auswahl konkreter Projekte beteiligt. LEADER sichert so nicht nur eine Weiterentwicklung der ländlichen Räume, sondern stärkt das soziale Miteinander vor Ort.

 

 

Das große LEADER-Glossar: Nützliches von A bis Z

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