Den Prozess durchgespielt: Von der Idee zum abgeschlossenen Projekt
1. Regionale Entwicklungsstrategie
Grundlage für die Förderung eines jeden Projektes ist die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region. In ihr sind Ziele und Handlungsfelder formuliert, die zur Entwicklung der Region beitragen und denen die einzelnen Projekte Rechnung zu tragen haben.
2. Projektidee
Sie leben in einer LEADER-Region und haben eine gute Idee, wie diese selbstbestimmt und nachhaltig weiterentwickelt werden könnte. Möglicherweise geht es dabei um die Themenbereiche Nahversorgung und Mobilität, Freizeit und Tourismus, Demografie und Soziales, Wirtschaft und Digitalisierung oder Natur und Umwelt. Doch auch andere Themengebiete sind denkbar. Mit Ihrer Idee kontaktieren Sie das zuständige Regionalmanagement um auszuloten, ob eine Förderung Ihres Projektes in LEADER möglich ist.
3. Einreichen einer Projektskizze beim Regionalmanagement
Sollte eine Förderung Ihrer Projektidee mit LEADER möglich sein, wird das Regionalmanagement die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen. Einer dieser Schritte ist die Erstellung einer Projektskizze und eines entsprechenden Kostenplans.
Erklärfilm: (Was macht eigentlich ein LEADER-Regionalmanagement?)
4. Das Projekt wird der Lokalen Aktionsgruppe vorgelegt
Stellvertretend für die Bevölkerung vor Ort und auf Grundlage diskriminierungsfreier Auswahlkriterien der RES bewertet das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), ob Ihr Projekt mit den Zielen der Region vereinbar und damit förderwürdig ist. Die ehrenamtlich tätige LAG wird bei ihrer Arbeit stets von dem hauptamtlichen Regionalmanagement unterstützt.
5. Einreichung des Förderantrags bei der Bezirksregierung
Anschließend reichen Sie einen Förderantrag bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Diese prüft in ihrer Funktion als Bewilligungsbehörde, ob das Projekt förderfähig ist. Grundlage dieser Entscheidung ist die geltende Förderrichtlinie.
6. Umsetzung des Projekts
Ist das Projekt förderfähig, stellt die Bewilligungsbehörde einen Förderbescheid aus, mit dessen Erhalt die Umsetzung Ihres Projekts beginnen kann. Die Kosten werden dabei zunächst durch die Projektträgerinnen und Projektträger vorfinanziert.
7. Antrag auf Auszahlung und Erstattung der Kosten
Mit den notwendigen Nachweisen stellen Sie einen Antrag auf Auszahlung und lassen sich die Kosten so rückerstatten.