Hintergründe & Co. – Das Förderprogramm im Detail

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, deren Ziele und Vorhaben zur Umsetzung die EU-Mitgliedsstaaten in individuellen nationalen GAP-Strategieplänen festhalten. Während die 1. Säule auf die Marktstützung und Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gerichtet ist, bildet die ländliche Entwicklung die 2. Säule der GAP. Zentrales Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen im Rahmen der 2. Säule ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

 

LEADER-Regionen / Gebietskulisse

Mit LEADER können räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 und weniger als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert werden. Sie müssen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen und hinsichtlich der Struktur und der Potenziale eine weitgehende geografische, kulturhistorische oder administrative Homogenität aufweisen. Dabei sind pro Region mindestens die (Teil-)Gemeindegebiete von drei Kommunen zu beteiligen. Ortschaften oder -teile mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung als LEADER-Region war das Einreichen einer gebietsbezogenen Regionalen Entwicklungsstrategie (RES).

 

Regionale Entwicklungsstrategie (RES) und Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Die Regionalen Entwicklungsstrategien wurden nach dem „Bottom-up“-Prinzip in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und zeigen neben der individuellen Ausgangslage Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten der jeweiligen Region auf. Die Entwicklungsstrategien bleiben so über die erfolgreiche Bewerbung hinaus die Handlungsleitfäden für Arbeit und Entwicklung der LEADER-Regionen.

Nach der Zulassung als LEADER-Region im Rahmen des NRW-Wettbewerbs wurden in den Regionen die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) eingerichtet, die jeweils über eine eigene Rechtsform verfügen (z.B. Verein) und für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie verantwortlich sind. In den LAG entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft anhand einheitlicher diskriminierungsfreier Auswahlkriterien und Mindestpunktzahlen über die Projektauswahl. Die ehrenamtlich tätige LAG wird bei ihrer Arbeit von dem hauptamtlichen Regionalmanagement unterstützt.

 

Finanzierung

Die Förderung der ländlichen Entwicklung über den ELER-Fonds wird gemäß der finanziellen Rahmenplanung der EU in Förderperioden vollzogen. LEADER finanziert sich neben den europäischen Finanzmitteln aus nationalen öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und meist einem Eigenanteil der Projektträgerinnen und Projektträger. Der Fördersatz liegt bei maximal 70 Prozent, wobei eine Obergrenze von 250.000 Euro an Förderung je Projekt vorgegeben ist. Die Fördergelder für ein Projekt werden im Rahmen des Erstattungsprinzips nach dessen Umsetzung ausgezahlt.

 

Richtlinie

Die aktuell geltende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER finden Sie hier.

 

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