Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026: Nordrhein-Westfalen setzt auf weniger Bürokratie und praxisnahe Lösungen für Landwirtschaft und Wälder

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März in Bad Reichenhall bringt Nordrhein-Westfalen zentrale Anliegen für eine zukunftsfähige und praxisnahe Agrar- und Forstpolitik ein. Im Mittelpunkt stehen ein pragmatischer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, vereinfachte und praxistaugliche Düngeregeln für effektiveren Gewässerschutz und den Abbau von Bürokratie, die zügige Einführung einer Impfung gegen die Geflügelpest sowie Entlastungen für Waldbesitzende bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.

1. Perspektiven für ein verursachergerechtes Düngerecht/ Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung im Düngerecht ein. Für die neuen Düngeregelungen ab 2027 muss eine verursacher-gerechte und bürokratiearme Lösung gefunden werden. Dazu gehört der Blick auf die konkrete Nährstoffsituation und ihre Messung anhand bereits vorhandener Betriebs-daten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Bund im Oktober 2025 verurteilt, vor einer Änderung der Düngeverordnung ein Aktionsprogramm bezüglich der Nitratrichtlinie als fachliche Grundlage aufzustellen. Das Aktionsprogramm geht in die Beratungen zur Düngeverordnung ein.

„Schon lange diskutieren wir, wie wir das Düngerecht für den Gewässerschutz wirksamer und für die landwirtschaftlichen Betriebe bürokratieärmer, praxisnäher und damit auch gerechter gestalten können“, so Ministerin Gorißen. „Wir drängen bereits seit Jahren auf eine verursachergerechte, betriebsbezogene Bewertung der Düngung. Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. Das ist auch aus Sicht des Gewässerschutzes wesentlich effektiver als eine nur flächenbezogene Differenzierung. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Darüber hinaus setzt sich Nordrhein-Westfalen mit weiteren Ländern für Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene ein, die die prekäre Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln abwenden. Diese Anpassungen widersprechen keineswegs dem Ziel der Pflanzenschutzmittelreduktion. Es müssen wirksame Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, damit die Ernten der Landwirtinnen und Landwirte gesichert sind und Resistenzen wirksam verhindert werden.

„Beim Pflanzenschutz fehlt es an Wirkstoffen, weil Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zu bürokratisch sind und häufig eine praxisnahe Nutzen-Risiko-Abwägung nicht stattfindet“, so Ministerin Gorißen. „Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Bund und weiteren Ländern daran, das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland weiter praxisnah zu verbessern. Auch unterstützen wir den Bund dabei, auf europäischer Ebene Verbesserungen für die Betriebe zu erreichen.“

2. Schadnagerbekämpfung weiterhin auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb ermöglichen

Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung und den verarbeitenden Betrieb bis hin zum Verbraucherschutz sowie zur Tiergesundheit – hängt davon ab: Darum betonen die Länder bei der AMK die zentrale Rolle der Schadnagerbekämpfung. Der freie Verkauf von Rodentiziden mit sogenannten Antikoagulanzien – also Blutgerinnungshemmern – an Privatpersonen ist künftig verboten. Ab Ende April werden diese für Privatverbraucher nicht mehr verfügbar sein. Die Bekämpfung darf dann nur noch durch professionelle Schädlingsbekämpfer erfolgen. Landwirtinnen und Landwirte müssen nach aktueller Planung einen Biozid-Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung vorlegen, was zu neuer Bürokratie führt. Darum betont Nordrhein-Westfalen mit weiteren Ländern bei der AMK, dass es die bestehenden rechtlichen Grundlagen bereits ermöglichen, die Pflanzenschutz-Sachkunde unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig zur Biozid-Sachkunde für den Einsatz von Rodentiziden zu hygienischen Zwecken anzuerkennen. Der Bund wird gebeten, eine bundeseinheitliche, bürokratiearme Anerkennung der auf den Betrieben vorhandenen Expertise zu ermöglichen.

„Die Bekämpfung von Schadnagern ist ein zentrales Element des Schutzes von Vorräten und Lebensmitteln in der landwirtschaftlichen Erzeugung“, so Ministerin Silke Gorißen im Vorfeld der Frühjahrs-AMK. „Landwirtinnen und Landwirte tragen hier eine besondere Verantwortung und verfügen über große Erfahrungen, auch beim Einsatz von Bioziden, um Erträge vor Schadnagern zu sichern.“

Das MLV begrüßt daher die Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sich auf Bundesebene für die Anerkennung staatlich anerkannter Berufsabschlüsse in der Landwirtschaft und weiterer einschlägiger Grüner Berufe als Qualifizierung für den Biozid-Sachkundenachweis einzusetzen. Außerdem wird begrüßt, dass auf Bundesebene geprüft wird, unter welchen Voraussetzungen vorhandene Pflanzenschutz-Sachkunde bei Landwirten für die Anwendung von Rodentiziden im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb als gleichwertig anerkannt werden kann. Weiter sagte die Ministerin: „Es sollte eine 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben die Grundlage sein und nicht nationale Alleingänge, die zusätzliche Bürokratie erzeugen. In diesem Sinne unterstützt das MLV auch die Forderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die bislang nur für Landwirte geltende Übergangsregelung zur Anwendung so genannter antikoagulanter Rodentizide weiter – also über den bisherigen Stichtag Ende Juli 2027 – zu verlängern und auf weitere Berufsgruppen der Grünen Berufe auszudehnen.“

3. Einsatz für Impfungen gegen die Geflügelpest

Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Frühjahrs-AMK den Einsatz für die Impfung gegen die Geflügelpest. Sie gilt als wichtiger Baustein in der Prävention.
„Um die Geflügelpest effektiv zu bekämpfen, ist gemeinsames Handeln mit der Landwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und den Veterinärbehörden die oberste Maxime“, so Ministerin Gorißen. „Die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen am eigenen Hof bietet einen starken Schutz gegen die Geflügelpest. Zugleich können präventive Impfungen Potenziale bieten, die eigenen Tiere zusätzlich gegen die Infektion mit Viren der Aviären Influenza zu schützen.“

Der Bund sollte besonderes Augenmerk auf die Förderung von Impfstoffen legen, die in der Anwendung praktikabel sind, und sich außerdem für eine Überarbeitung der EU-rechtlichen Überwachungsregelungen einsetzen, um effiziente und kostensparende Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Neben dem Schutz des Wirtschaftsgeflügels ist die Impfung entscheidend für den Artenschutz, den Erhalt der Biodiversität und den Schutz besonders wertvoller Tiere, etwa in Erhaltungszuchten und zoologischen Einrichtungen.

4. Waldbesitzer und Unternehmen weiter entlasten

Die EU hat die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Dezember des vergangenen Jahres auf den 30. Dezember 2026 – beziehungsweise für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027 – verschoben. Darüber hinaus ist die EU-Kommission verpflichtet, bis spätestens 30. April 2026 eine Evaluierung vorzulegen und gegebenenfalls weitere Vereinfachungen vorzunehmen. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche und unnötige bürokratische Lasten für die Land-, Forst- und Holzwirtschaft.

Ministerin Silke Gorißen: „Unser stetiger Einsatz für mehr Praxisgerechtigkeit auf europäischer Ebene hat sich bereits ausgezahlt: Ich begrüße ausdrücklich die erneute Verschiebung der Entwaldungs-Verordnung. Das verschafft den Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft eine Atempause und die Möglichkeit, überbordende Bürokratie abzubauen und praxisgerechte Regelungen zu schaffen.“ Und weiter sagte sie: „Selbstverständlich ist das generelle Ziel der EUDR richtig, gegen die weltweite Entwaldung vorzugehen. Wir haben in der Vergangenheit aber wiederholt in Brüssel darauf hingewiesen, dass in Deutschland nachweislich keine Entwaldung stattfindet. Wir brauchen eine Null-Risiko-Kategorie für Regionen ohne Entwaldung und keine überflüssige Bürokratie.“

Darüber hinaus fordert Nordrhein-Westfalen unter anderem, dass z.B. forstliche Zusammenschlüsse in die Lage versetzt werden sollen, als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR aufzutreten, um die Sorgfaltserklärungen für ihre Mitgliedbetriebe abgeben zu können. Ebenso werden weitere Vereinfachungen für die betroffenen Rinderzüchter gefordert, insbesondere die bestehende Registrierung der Rinder im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) anzuerkennen und keine weitergehenden Melde- und Informationspflichten aufzubauen.

5. Der Wald als Klimaschützer

Außerdem setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die Waldmaßnahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) unter Beteiligung der Länder inhaltlich neu ausgerichtet werden. Dazu sollen insbesondere die bestehenden Förderprogramme aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) verstärkt genutzt, Doppelförderungen vermieden und Länder sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium in ihrer Zuständigkeit gestärkt werden. Nordrhein-Westfalen schlägt gemeinsam mit Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Bayern vor, statt einer staatlichen Förderung des Erwerbs von Waldflächen künftig den Waldumbau, die nachhaltige Holznutzung sowie eine intelligente und möglichst langfristige Holzverwendung zu fördern, um so die Klimaschutzziele sowie eine Optimierung der Klimaschutzleistungen des Waldes zu erreichen.

„Holz ist der wichtigste nachwachsende Baustoff und zugleich Kohlenstoffspeicher“, so Ministerin Silke Gorißen. „Darum bekennen wir uns als Landesregierung zum Bauen mit Holz als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft.“

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