Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2024: Bürokratieabbau steht im Mittelpunkt

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Die nächste Herbst-Agrarministerkonferenz steht vor der Tür: Am 12./13. September werden die Bundesländer im thüringischen Oberhof mit dem Bund erneut über aktuelle Fragen und Themen der Land- und Forstwirtschaft sprechen. Wie schon bei den vergangenen Zusammentreffen in diesem Jahr steht erneut der Bürokratieabbau im Mittelpunkt der Gespräche. Auch das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert deutliche und spürbare Entlastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

1.    Mehr spürbare Ergebnisse beim Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hat zugesagt, bei der Agrarministerkonferenz in Oberhof einen Bericht zum Fortschritt des angekündigten Bürokratieabbaus vorzulegen.

Ministerin Silke Gorißen: „Gut ist, dass das Drängen der Landwirtschaft in Europa und auch unsere Unterstützung von Seiten mehrerer Bundesländer in Brüssel zu einer ersten Kurskorrektur geführt haben.“

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat noch im Frühjahr dafür gesorgt, dass die obligatorische Stilllegung von vier Prozent abgeschafft worden ist und Kontrollen und Sanktionen bei Agrarbetrieben bis zehn Hektar ersatzlos entfallen. Das betrifft bundesweit immerhin jeden vierten Hof. Ganz anders sieht es auf der nationalen Ebene aus.

Ministerin Silke Gorißen: „Wir haben als Bundesländer fast 200 Vorschläge zum Bürokratieabbau an den Bund geschickt, um zu praktischen Vereinfachungen in der Landwirtschaft zu kommen. Doch nur äußerst wenig wurde von der Ampel bis heute umgesetzt oder zumindest beherzt angegangen.“

2.    Stärkung des Einsatzes regenerativer Kraftstoffe und alternativer Antriebstechnologien in der Land- und Forstwirtschaft

Die Streichung der steuerlichen Begünstigung des Agrardiesels ist eine große Belastung für die Landwirtschaft. Ministerin Silke Gorißen wird sich daher gemeinsam mit weiteren Bundesländern bei der kommenden Agrarministerkonferenz für eine Stärkung des Einsatzes regenerativer Kraftstoffe und alternativer Antriebstechnologien in der Land- und Forstwirtschaft stark machen.
Die Ministerin: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung ersatzlos den Agrardiesel streicht, um den Bundeshaushalt zu sanieren, und für die Landwirtschaft keine alternativen Antriebssysteme mit Nachdruck entwickelt beziehungsweise unterstützt werden. Dadurch könnte man nicht zuletzt auch Treibhausgabe minimieren.“
Auch die Land- und Forstwirtschaft hat ambitionierte Klimaziele, die es zu erreichen gilt. Deshalb müssen aus der Sicht Nordrhein-Westfalens alle sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Allein eine Substitution fossiler Kraftstoffe in der Landwirtschaft brächte nennenswerte CO2-Einsparungen von rund fünf Millionen Tonnen pro Jahr.

3.    Keine zusätzliche Bürokratie durch EU-Entwaldungsverordnung

Bezüglich der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung weisen Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer bei der Agrarministerkonferenz auf enorme Herausforderungen für die gesamte Forst- und Holzwirtschaft einschließlich der Forstverwaltungen der Länder hin. Deshalb wird der Bund aufgefordert, sich weiterhin für praktikable Ansätze in Fragen der Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle einzusetzen.

Sowohl beim Verkauf von Holz als auch von Rindern steigen die Melde- und Dokumentationspflichten für Land- und Forstwirtschaft. Zudem sind viele fachliche Details noch nicht geklärt. Dabei soll die „Entwaldungsverordnung“ nach aktuellem Zeitplan der EU bereits zum Stichtag 30. Dezember 2024 umgesetzt werden.

Ministerin Silke Gorißen: „In Deutschland und weiteren europäischen Ländern, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet oder sogar die Waldfläche nachweislich zunimmt, bedeutet die europäische Entwaldungsverordnung nur unnötige bürokratische Belastungen.“

Die Ministerin weiter: „Wir fordern den Stopp der aktuellen Planung, dass unsere Land- und Forstwirte neue Informations- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen, um zum Beispiel Holz zu verkaufen. Der Bund und die EU müssen eine zeitnahe Entscheidung über eine Verschiebung treffen. Die Umsetzung der Verordnung und die notwendige Gesetzgebung sind nur in Zusammenarbeit mit den Ländern möglich und es sind genügend zeitlicher Vorlauf sowie eine gesicherte Finanzierung durch den Bund für den Aufbau notwendiger Strukturen erforderlich. Die Umsetzung zum Stichtag ist weder für die Erzeuger noch für die Behörden möglich.“

Pressekontakt: Matthias.Kowalski@mlv.nrw.de, 0211-3843-1023

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