zur Übersicht
Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026: Nordrhein-Westfalen macht sich stark für den Abbau von Bürokratie und mehr Praxisnähe in der Land- und Forstwirtschaft

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Mehr Planungssicherheit für Landwirte bei der Ausgestaltung und Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028, endlich eine verursachergerechte Reform des Düngerechts und praxisgerechte Regelungen für Schweinehaltungen: Bei der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 23. bis 25. September in Würzburg werden wichtige Themen beraten, die Landwirtinnen und Landwirten im Alltag belasten.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere Landwirtschaft sichert die Ernährung in unserem Land, ist wirtschaftliches Rückgrat der ländlichen Räume und steht für den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Unsere Betriebe brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.“

Neuausrichtung des Düngerechts: Mehr Verursachergerechtigkeit nach vorn stellen
Das NRW-Ministerium arbeitet derzeit intensiv mit Bund und Ländern an einer Weiterentwicklung des Düngerechts, das einen größeren Fokus auf die Verursachergerechtigkeit legt. „Unser Ziel ist ein bürokratiearmes, praxisnahes und gerechter gestaltetes Düngerecht“, so Ministerin Silke Gorißen. „Wir drängen bereits seit Jahren auf eine verursachergerechte, betriebsbezogene Differenzierung düngerechtlicher Anforderungen. Bei nachgewiesen korrekter Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit Handlungsbedarf. Daher setze ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen weitere Bundesländer bei der Herbst-AMK für eine Neuausrichtung des Düngerechts ein. Unser Ziel ist eine Regionalisierung auf Länderebene – für mehr Verursachergerechtigkeit und Bürokratieabbau.“

Im Mittelpunkt steht das von Bund und den Ländern gemeinsam entwickelte Regionalisierungsmodell, das die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern berücksichtigen und zur Erreichung der Ziele der EU-Nitratrichtlinie beitragen soll. Die Agrarressorts der Länder bitten den Bund, gemeinsam mit Ländervertretern die Gespräche mit den zuständigen Bundesressorts sowie der EU-Kommission zu führen, das Konzept der Regionalisierung final allen Beteiligten abzustimmen und spätestens im Jahr 2027 die rechtlichen Regelungen für die Umsetzung in der landwirtschaftlichen Praxis und im Verwaltungsvollzug zu schaffen.

Nutztierhaltung praxisgerechter gestalten
Wie schon bei vergangenen Agrarministerkonferenzen setzt sich das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium bei der diesjährigen Herbst-AMK für ein praxisgerechtes, entbürokratisiertes Genehmigungsrecht bei der Nutztierhaltung ein. Komplexe und hemmende rechtliche Vorgaben beim Neu- und Umbau von Ställen müssen vereinfacht werden, um langwierige Hürden und den Investitionsstau zu beseitigen und den Betrieben den Weg für höhere Tierwohlstandards sowie umweltgerechte Haltungsformen zu ebnen.

„Wer mehr Tierwohl will, muss den Betrieben auch eine realistische Möglichkeit geben, ihre Ställe praxistauglich umzubauen. Nur so sorgen wir für Wachstum und Investitionen “, so Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. „Mit unserem Vorschlag wollen wir Bürokratie abbauen und dafür mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Baugenehmigungsverfahren sollen zudem deutlich erleichtert und beschleunigt werden. Wir wollen, dass bereits ausgereifte Lösungsansätze aus der Branche und Wissenschaft verbindlich und umfassend vom Bund aufgegriffen und dann auch umgesetzt werden.“

Die geforderte Verstetigung des anerkannt erfolgreichen Projekts Netzwerk Fokus Tierwohl für den praxisnahmen Wissenstransfer im Bereich Tierwohl kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Außerdem soll eine notwendige Verknüpfung von Tierwohl-, Immissionsschutz-, Umwelt- und Baurecht durch eine eng abgestimmte Arbeit der zuständigen Bundesministerien erreicht werden.

Kurskorrektur für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die EU-Wiederherstellungsverordnung („Nature Restoration Law“) ist im August 2024 offiziell in Kraft getreten. In Kürze soll der Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans durch das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission übermittelt werden.

Die Wiederherstellungsverordnung setzt aus Sicht der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin ambitionierte Vorgaben zur Renaturierung, deren konkrete Umsetzung jedoch erhebliche Auswirkungen auf die heimische Land- und Forstwirtschaft haben kann. Aus Sicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz müssen steigende Anforderungen und bürokratische Belastungen für die Betriebe vermieden werden. Insbesondere die Eigentums- und Bewirtschaftungsinteressen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe müssen gewahrt werden.

Ministerin Silke Gorißen: „Bei der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist die praktische Umsetzung nicht hinreichend geklärt. Dazu gehören auch wesentliche Fragen der Finanzierung: Es darf nicht sein, dass die Land- und Forstwirtschaft die Hauptlast der Wiederherstellung von Natur tragen muss. Schon jetzt leisten unsere Betriebe in Europa wichtige Beiträge zum Klimaschutz und zur Bewahrung der Natur, sie sichern unsere tägliche Ernährung und produzieren nachhaltige Rohstoffe.“

Bei der Herbst-AMK wird Nordrhein-Westfalen daher mit weiteren Bundesländern einen Beschlussvorschlag einbringen, der die Kritikpunkte deutlich herausstellt: den zusätzlichen hohen bürokratischen Aufwand, die ungeklärte Finanzierung, erhebliche Belastungen für Land- und Forstwirtschaft sowie die unzureichende Berücksichtigung des Klimawandels in Hinblick auf die Notwendigkeit der Wiederbewaldung mit klimastabilen Bäumen.

GAP nach 2028: ländliche Räume stärken
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird sich in Würzburg bei den Gesprächen dafür einsetzen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch in der künftigen Förderperiode ab 2028 eigenständig mit einem klaren sektoralen Kapitel im Nationalen Regional- und Partnerschaftsplan (NRPP) verankert wird. Dazu gehören neben der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe auch wichtige Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Räume – etwa LEADER, die Modernisierung landwirtschaftlicher Wirtschaftswege, Innovationspartnerschaften – oder das EU-Schulprogramm.

„Eine starke Landwirtschaft und lebendige ländliche Räume gehören zusammen“, so Ministerin Silke Gorißen. „Wenn wir Maßnahmen wie LEADER, Innovationspartnerschaften oder den landwirtschaftlichen Wegebau dauerhaft absichern wollen, müssen wir dafür von Anfang an ein ausreichendes Budget zum Wohle des ländlichen Raums vorsehen.“
Über die Verteilung der GAP-Mittel muss die Agrarministerkonferenz entscheiden können und den Bundesländern die Möglichkeit lassen, Mittel entsprechend den Ausrichtungen der Landwirtschaft im jeweiligen Bundesland einzusetzen. Damit diese Maßnahmen verlässlich finanziert werden können, soll neben den zweckgebundenen GAP-Mitteln auch ein angemessener Anteil der frei verfügbaren Mittel vorab für die ländliche Entwicklung gesichert werden.

Besserer Einsatz gegen Schaderreger
In mehreren Regionen Europas sind im Zuge des Klimawandels Schaderreger wie zum Beispiel das invasive Erdmandelgras ein zunehmendes Problem, das die heimische Landwirtschaft bedroht. Auch in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen entwickelt sich das Ungras zu einer ernsthaften Herausforderung für die Lebensmittelproduktion. Besonders gefährdet sind Feldfrüchte wie Kartoffeln, Zuckerrüben, Möhren und Zwiebeln. Die zunehmende Ausbreitung des Erdmandelgrases zeigt beispielhaft, vor welchen Herausforderungen die landwirtschaftliche Produktion durch sich ausbreitende Schaderreger steht. Gleichzeitig verschärft der Verlust beziehungsweise die prekäre Verfügbarkeit wirksamer Wirkstoffe die Situation zusätzlich.

„Beim invasiven Erdmandelgras gilt: Früherkennung und konsequente Maschinenhygiene sind die wirksamsten Maßnahmen“, so Ministerin Gorißen. „Noch stehen wir an einem Punkt, an dem wir durch frühes Erkennen und konsequentes Handeln größere Schäden in der Landwirtschaft begrenzen können. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir vor den Gefahren von Erdmandelgras für unsere hochwertige landwirtschaftliche Produktion warnen und Schutzmaßnahmen vorstellen. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Erdmandelgras in Nordrhein-Westfalen eingedämmt wird.“

Eine Meldepflicht könnte dazu beitragen, den Befall auf Feldern schnell und systematisch zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Eindämmung einzuleiten. Aus diesem Grund hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium einen Beschlussvorschlag vorgelegt, in dem der Bund um Prüfung gebeten wird, welche geeigneten Maßnahmen auf Bundesebene für ein koordiniertes Vorgehen zur Erfassung, Überwachung, Dokumentation, Eindämmung und Bekämpfung des Erdmandelgrases erforderlich sind. Die Prüfung sollte auch evaluieren, ob und unter welchen Voraussetzungen die Länder ermächtigt werden könnten, eine Meldepflicht für das Auftreten von Erdmandelgras einzuführen.

Foto: pixabay
Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?