Wald

Landesforstgesetz: Ministerium lädt zum Gespräch über zentrale Regelungen zum Fahrradfahren im Wald ein

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Landesforstgesetz wurde jetzt als Referentenentwurf in die Verbändeanhörung gegeben, damit Verbände aus Waldbesitz, Forstwirtschaft, Naturschutz und Freizeitnutzungen die Gelegenheit haben, ihre Stellungnahme abzugeben.

Schon jetzt zeigt sich, dass Rückfragen aus der Öffentlichkeit insbesondere zum Befahren des Waldes mit Zweirädern vorliegen, die zum Teil auch auf Missverständnissen beruhen. Das Ministerium nimmt die Kritik ernst und informiert daher wie folgt:

Auch zukünftig soll das Radfahren auf Wegen erlaubt bleiben.

  • Dies umfasst auch das Fahren mit Pedelecs/Elektrofahrrädern/E-Bikes (zugelassen bis 25 km/h)
  • Die Benutzung legal angelegter Mountainbike-Trails bleibt möglich, ebenso die Neuanlage genehmigter Trails.
  • Es wird ausdrücklich keine Mindestbreite oder zur Beschaffenheit von Waldwegen vorgegeben.

Das ist und bleibt im Wald nicht erlaubt:

  • Querfeldeinfahren
  • Fahren von Motorrädern, Mopeds oder Speed-Pedelecs (zugelassen bis 45 km/h).
  • Anlegen illegaler Renntrails oder Rampen

Dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist der Dialog mit Verbänden und Interessengruppen besonders wichtig, damit das Waldbetretungsrecht praxistauglich geregelt bleibt. Die jetzt gestartete Verbändebeteiligung dient dazu, die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen gemeinsam zu diskutieren. Daher wird sich das Ministerium in der kommenden Woche mit betroffenen Verbänden austauschen, um gegebenenfalls weitere Klarstellungen gemeinsam zu erarbeiten.

Ziel bleibt weiterhin, das friedliche und respektvolle Miteinander aller Erholungssuchenden im Wald und den Schutz des Waldes zu gewährleisten.

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