15.09.2026 Forstwirtschaft Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes in den Landtag ein Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Die Landesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes zu einem Landeswaldgesetz erarbeitet und bringt den Gesetzentwurf jetzt in den Landtag ein. Vorangegangen ist eine umfangreiche Verbändebeteiligung. Zahlreiche Verbände aus den Bereichen Waldbesitz, Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz, Tourismus und Freizeit haben die Gelegenheit genutzt, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf abzugeben. Nach einer eingehenden Auswertung übergibt die Landesregierung nun den Gesetzentwurf an den Landtag. Dieser wird in den kommenden Monaten darüber beraten. Ziel ist es, den Wald in Nordrhein-Westfalen in seiner Vitalität, Widerstandskraft und Leistungsfähigkeit zu erhalten, ihn klimaanpassungsfähig weiter zu entwickeln und den Waldboden besser zu schützen. Im neuen Landeswaldgesetz werden die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes aktualisiert. Mit dem Gesetzentwurf knüpft die Landesregierung an die im April 2026 veröffentlichte Waldstrategie für Nordrhein-Westfalen sowie die zentralen Konzepte und Instrumente für eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung, das Waldbaukonzept und das Wiederbewaldungskonzept, an. Nach Verbändeanhörung – zur Abstimmung im Landtag Ministerin Silke Gorißen: „Die spürbaren Folgen des Klimawandels setzen dem Wald stark zu. Darum müssen wir ganzheitlich denken und gemeinsam handeln. Mit der Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes auf Basis unserer Waldstrategie gehen wir den nächsten Schritt. Wir schaffen in Abstimmung mit allen Beteiligten die rechtliche Grundlage, den Wald mit all seinen lebenswichtigen Funktionen für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln.“ Unterstützung des Waldbesitzes bei Wiederbewaldung Die Wiederbewaldung der Schadflächen und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel stellt eine Generationenaufgabe für den Waldbesitz dar. Die Landesforstverwaltung unterstützt die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dabei durch vielfältige Maßnahmen. Der Landesbetrieb Wald und Holz ermöglicht den Wissenstransfer durch Informations- und Hilfsangebot. Außerdem wird die gesetzliche Frist zur Wiederbewaldung von zwei auf vier Jahre verdoppelt und der bislang erforderliche behördliche Zulassungsvorbehalt bei der Wiederbewaldung mittels Naturverjüngung entfällt künftig. Außerdem wird das behördliche Prüfverfahren bei der Wegebauanzeige beschleunigt. Vorbildfunktion des Staatswaldes wird gestärkt Die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine Waldbewirtschaftung nach Maßgabe der aktualisierten Gesetzesziele wird gestärkt. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und Entwicklung eines klimaanpassungsfähigen, vitalen, widerstands- und leistungsfähigen Waldbestands zu, der sämtliche Waldfunktionen einschließlich der Nutzfunktion erfüllt. Gesetzliche Regelung zum Radfahren im Wald wird ergänzt Die bisherige gesetzliche Regelung zum Radfahren im Wald bleibt erhalten. Das Radfahren bleibt weiterhin nur auf Straßen und festen Wegen erlaubt. Diese Regelung wird konkretisiert und berücksichtigt die technische Entwicklung: Das Fahren von Pedelecs mit Tretunterstützung oder E-Bikes bis 25 km/h ist erlaubt. Hingegen ist es nicht erlaubt, mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, für die ein Kennzeichen erforderlich ist, zu fahren. Das betrifft unter anderem Speed-Pedelecs bis 45 km/h, Segways und E-Scooter. Zum Schutz von Tieren, Pflanzen und Waldboden bleibt das Querfeldeinfahren im Wald abseits von Straßen und festen Wegen weiterhin verboten, ebenso das Anlegen illegaler Renntrails, Rampen und anderer Bauwerke. Weniger Bürokratie bei Anträgen Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine verstärkte Nutzung der Digitalisierung vor und verschlankt Anzeige- und Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Digitale Kommunikationsformate werden vom Waldbesitz zunehmend nachgefragt und eingefordert. Hier schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und zugleich rechtssichere Kommunikation. Hintergrund Rund ein Drittel der Fläche von Nordrhein-Westfalen ist bewaldet. Die Waldflächen erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Nutzfunktion ist Grundlage unserer Forst- und Holzwirtschaft. Holz ist ein regenerativer Rohstoff der Zukunft, erzeugt Wertschöpfung in den Regionen, schafft Arbeitsplätze und dem Waldbesitz die wirtschaftliche Basis, ihre Wälder zu pflegen und stabil zu entwickeln. Mit ihrer Schutzfunktion verhindern Wälder Erosion, binden Kohlenstoff und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade im dicht besiedelten in Nordrhein-Westfalen ist der Wald zugleich Erholungs-, Erlebnis- und Bildungsraum. Die Forstwirtschaft steht angesichts der großen Waldschäden und der Wiederbewaldungsaufgabe vor immensen Herausforderungen. Ziel ist es, die Wälder bestmöglich an den Klimawandel anzupassen und die vielfältigen wichtigen Waldfunktionen auch zukünftig zu erhalten. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, miriam.beutner@mlv.nrw.de , Telefon: 0211-3843-1020. 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