Verbraucherschutz

Ministerin Gorißen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz 2025: Fluggastrechte stärken, nicht abbauen / Besserer Schutz junger Verbrauchergruppen gefordert

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Auf der heutigen Verbraucherschutzministerkonferenz am 23. Mai 2025 in Berlin hat
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen mehrere Themen in die Bund-Länder-Be-
ratungen eingebracht: So sollen die Werbung für E-Zigaretten eingeschränkt, der On-
line-Einkauf auf sozialen Plattformen transparenter und sicherer gestaltet und die
Rechte von Fluggästen auf EU-Ebene nicht reduziert werden. Die Verbraucher-
schutzministerkonferenz appelliert an den Bund, sich bei den aktuellen Verhandlun-
gen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Fluggastrechteverord-
nung für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung einzusetzen.

Fluggastrechte stärken, nicht abbauen

Ministerin Silke Gorißen: „Die Fluggastrechteverordnung ist ein Meilenstein des euro-
päischen Verbraucherschutzes und darf nicht aufgeweicht werden. Wer einen Flug
bucht, muss sich darauf verlassen können, im Fall von Verspätungen, Ausfällen oder
Umbuchungen fair behandelt und angemessen entschädigt zu werden. Deshalb set-
zen wir uns dafür ein, auch bei einer Überarbeitung das bestehende Verbraucher-
schutzniveau zu erhalten.“

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat daher im Rahmen der
Beratungen gemeinsam mit weiteren Bundesländern den Bund darum gebeten, den
Erhalt der bisherigen Rechtslage zu sichern, sodass Betroffenen weiterhin Entschädi-
gungen ab drei Stunden Flugverspätung gewährt wird – statt der Anhebung des
Schwellenwertes auf fünf Stunden. Dies soll für alle Flüge mit Start und Ziel in der EU
– unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft – gelten. Zudem ist unter anderem ein
automatisiertes Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren gefordert worden, das
eine unverzügliche Rückzahlung von Leistungen sicherstellt. Darüber hinaus sollen
einheitliche Handgepäckregelungen bei Fluggesellschaften mehr Transparenz und
Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.

Schutz junger Verbrauchergruppen: Regulierung der E-Zigarette

Der Konsum von E-Zigaretten hat laut bundesweiter Debra-Studie zwischen 2016
und 2023 um rund 38 Prozent zugenommen. Besonders besorgniserregend: Eine
große Gruppe an Konsumenten sind Jugendliche und junge Erwachsene. Vor allem
die vielen Aromen und eine werblich ansprechende Aufmachung von E-Zigaretten
sollen zum Konsum anregen.

Ministerin Silke Gorißen: „Der gesundheitliche Verbraucherschutz – insbesondere
von Jugendlichen – darf keine Kompromisse kennen. Wir beobachten mit Sorge,
dass E-Zigaretten zunehmend von jungen Menschen konsumiert werden, oft ver-
harmlost durch buntes Design, süße Aromen und gezielte Werbung in Sozialen Me-
dien. Deshalb fordern wir: Das bestehende Werbeverbot für Tabakprodukte muss
konsequent auch auf E-Zigaretten ausgeweitet werden. Es braucht klare Vorschriften
für das Design der Verpackungen dieser schädlichen Nikotinprodukte und darin ent-
haltener Aromastoffe. Der Schutz junger Menschen vor Nikotinsucht ist eine bedeu-
tende Aufgabe – wir müssen jetzt handeln.“

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat auf NRW-Initiative hin nun dem Gesetz-
geber empfohlen, ein Verbot für werbliche Informationen im Sinne des Tabakerzeug-
nisgesetzes von E-Zigaretten inklusive klarer Vorschriften für die Gestaltung der Ver-
packungen der Produkte zu erlassen. Zudem sollen unter anderem die Aromastoffe
in E-Zigaretten strenger begrenzt werden.

Zu den weiteren Themen, für die sich NRW bei der Verbraucherschutzkonferenz
stark gemacht hat, zählt auch die Stärkung der Sicherheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher im digitalen Verbraucheralltag:

Transparenz und Datensicherheit im Social Commerce und strengere Regulie-
rung im Influencer-Marketing

Online-Einkäufe sind bequem für viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit weni-
gen Klicks sind schnell und einfach Produkte oder Dienstleistungen bestellt. Das vir-
tuelle Einkaufserlebnis wird verstärkt durch neue Geschäftsmodelle von Social Com-
merce-Plattformen, bei denen das beworbene Produkt direkt auf der Plattform erwor-
ben werden kann. Bei diesen neuen Geschäftsmodellen ist es für Verbraucherinnen
und Verbraucher wichtig zu wissen, mit wem sie den Vertrag schließen und unter
welchen Bedingungen. Zudem muss beim Online-Kauf klar sein, welche Nutzerdaten
wie und wofür erhoben werden. Der Bund wird daher im Rahmen der 21. Verbrau-
cherschutzministerkonferenz um Prüfung von Anpassungen und Konkretisierungen
der bestehenden Gesetzeslage gebeten.

Zudem spielt beim Online-Einkauf in bekannten sozialen Netzwerken der Einsatz von
Influencer-Marketing eine zunehmende Rolle: Hier werden Produkte beispielsweise
über Videos oder Livestreams beworben, in denen Influencerinnen und Influencer di-
rekt mit potenziellen Käuferinnen und Käufern interagieren und zum Kauf animieren.

Ministerin Silke Gorißen: „Wenn Produkte direkt über soziale Medien verkauft und
von Influencern beworben werden, braucht es verständliche und transparente Regeln
zum Schutz der Verbraucher. Auch Social Commerce und Influencer-Marketing müs-
sen transparent, nachvollziehbar und verbraucherfreundlich sein. Insbesondere
junge Menschen, die als „Fans“ gerne Produkte oder Dienstleistungen ihrer Online-
Idole kaufen wollen, müssen besser aufgeklärt und dadurch auch besser vor potenzi-
ellem Schaden geschützt werden.“

Zudem hat sich NRW bei der Konferenz erfolgreich dafür ausgesprochen, dass es
Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise einer einheitlichen Kennzeichnung kommer-
zieller Inhalte gibt – beispielsweise durch die verpflichtende Verwendung der Begriffe
„Werbung“ oder „Anzeige“. Wichtig sind auch Einschränkungen von Werbung für be-
stimmte Produkte oder Dienstleistungen, die eine besonders schädliche Auswirkung
auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben können, wie etwa operative Schönheits-
eingriffe oder Alkohol, Nikotin oder Glücksspiel.

Weiterentwicklung des Rechts auf schnelles Internet

Ein guter Internetzugang gehört heute zur Grundversorgung wie Wasser und Ener-
gie. Er ist Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe. Daher
schreibt das Telekommunikationsgesetz vor, dass jedem Menschen Zugang zu ei-
nem schnellen Internetzugangsdienst ermöglicht werden muss. Die festgelegte Min-
destbandbreite für diesen Internetzugang ist mit 15,0 Megabit pro Sekunde im Down-
load viel zu gering und die Anpassung schwerfällig. Daher hat Nordrhein-Westfalen
vorgeschlagen, eine regelmäßige automatisierte Anpassung der Mindestbandbreite
um einen vorher festgelegten Wert zu etablieren.

Ministerin Silke Gorißen dazu: „Ein Automatismus zur Erhöhung der Mindestband-
breite ist hier eine einfache und pragmatische Lösung!“

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, leonie.molls@mlv.nrw.de, Tel: 0211-3843-1046.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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Foto: Andrea Katheder
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