Wald

Ministerin Gorißen: „Richtige Entscheidung des Europäischen Parlaments zur weiteren Verschiebung der Entwaldungsverordnung“

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können aufatmen. Das Europäische Parlament hat gestern beschlossen, die Umsetzung der sogenannten „EU-Entwaldungsverordung“ (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer genauso wie für Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen würde es vor allem mehr Bürokratie bedeuten, wenn die EU-Verordnung bereits Ende des Jahres 2024 in die Umsetzung gelangt, wie es die EU ursprünglich geplant hat. Denn beim Verkauf von Holz, Rindern und zum Beispiel Soja sollten die Melde- und Dokumentationspflichten für Land- und Forstwirtschaft steigen.

Ministerin Silke Gorißen: „Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Verschiebung der Entwaldungsverordnung. In Deutschland und weiteren europäischen Ländern, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet oder sogar die Waldfläche zunimmt, bedeutet die europäische Entwaldungsverordnung nur unnötige bürokratische Belastungen. Unsere Land- und Forstwirte brauchen das Gegenteil – nämlich weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit.“
Die Ministerin weiter: „Natürlich ist das generelle Ziel der EUDR richtig, die weltweite Entwaldung einzudämmen. In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist sie aber nicht das geeignete Instrument. Es bedarf hier funktionierender und praxisgerechter Regelungen. In Deutschland existiert bereits ein umfangreiches Instrumentarium an waldgesetzlichen Regelungen, und der Bestand an Wäldern nimmt auch nicht ab, wie zum Beispiel die aktuelle Bundeswaldinventur gezeigt hat.“

Aus dem Europäischen Parlament heraus waren zuletzt Änderungsanträge eingebracht worden, um zu einer weiteren, maßgeblichen Entlastung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und Behörden in Ländern ohne Entwaldungsrisiko zu kommen. So ist die neu eingeführte Idee einer Null-Risiko-Zone mit wenigen Berichtspflichten für Gebiete mit stabiler und zunehmender Waldfläche richtig. Sie sollte im weiteren legislativen Verfahren unterstützt werden.

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Entscheidung des EU-Parlaments durch das Ergebnis der nun folgenden Trilog-Verhandlungen und die nachfolgenden Abstimmungen in Rat und EU-Parlament unterstützt werden.

Problematisch ist, dass die Einigung im Trilog bis Ende des Jahres erfolgen muss, damit nicht ab 1. Januar 2025 bereits die ursprüngliche Fassung der EUDR in Kraft tritt. Ministerin Gorißen: „Ich fordere alle beteiligten Institutionen auf, in der Frage im Interesse unserer Land- und Forstwirte für schnellstmögliche Klarheit zu sorgen.“

Schon frühzeitig und wiederholt hatte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit Agrarministerien weiterer Bundesländer im Rahmen von Agrarministerkonferenzen sowie im Bundesrat auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, dass der Bund im Schulterschluss mit anderen europäischen Ländern sich auf europäischer Ebene neben der Verschiebung der Umsetzungsfrist auch für inhaltliche Anpassungen der Verordnung einsetzt.

Hintergrund
Die EU-Entwaldungsverordnung sieht vor, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann gehandelt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Um dies nachzuweisen, bringt sie erhebliche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich. Allerdings ist eine Reihe von fachlichen und technischen Punkten noch nicht geklärt. Dies bringt Unsicherheiten mit sich und stellt eine rechtskonforme Umsetzung zum Jahresende sehr in Frage. Die Absicht hinter der Verordnung, die weltweite Entwaldung einzudämmen, ist grundsätzlich zu begrüßen. In Ländern, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet oder in denen die Waldfläche seit Jahren nicht abnimmt, so wie in Deutschland, bedeutet die EU-Entwaldungsverordnung jedoch unnötige bürokratische Belastungen.

Pressekontakt: matthias.kowalski@mlv.nrw.de, Tel: 0211-3843-1023

Foto: Canva
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