15.11.2024 Landwirtschaft Obst- und Weinbaubetriebe aus Nordrhein-Westfalen können ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen für Frostschäden stellen Ein plötzlicher Kälteeinbruch – kurz nach einer intensiven und frühen Blüte – hat Ende April für erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau gesorgt. Neben Ost- und Süddeutschland war auch Nordrhein-Westfalen stark betroffen, insbesondere das südliche Rheinland. Nach Schätzungen sind rund 1.000 Hektar in ganz Nordrhein-Westfalen beeinträchtigt. Die Europäische Union gewährt Deutschland jetzt Krisenhilfen zur Minderung von Schäden, die auf Grund des Frostereignisses im April 2024 entstanden sind. Der Bund hat, in enger Abstimmung mit den Ländern eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Antragstellung für Betroffene ab sofort ermöglicht. Gewährt werden Entschädigungen für Obst- und Weinbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen, die durch das Spätfrostereignis in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres Einbußen in der landwirtschaftlichen Produktion erlitten haben. Die Erzeugung muss mindestens 30 Prozent geringer gegenüber der durchschnittlichen Erzeugung im Durchschnitt der letzten Jahre ausfallen und der bereinigte Schaden muss mindestens 7.500 Euro betragen. Förderungen für Obstbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung unterstützt die Obstbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen zur Absicherung ihrer Produktion schon seit vielen Jahren, unter anderem mit Förderungen bei der Frostschutzberegnung und bei Hagelschutznetzen, über die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für Obst, Gemüse und Zierpflanzen und mit Förderungen im Bereich Bewässerung und Wassermanagement. Pressekontakt: michelle.althaus@mlv.nrw.de, Tel: 0211-3843-1042 Zur Verordnung Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden Foto: MLV NRW Artikel teilen: