Verbraucherschutz

Schutz vor besonders giftigen Tieren bleibt bestehen: Landesregierung entfristet Gifttiergesetz

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Wer ein Tier hält oder betreut, muss es artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen. In Nordrhein-Westfalen werden im Regelfall tierfreundlich und verantwortungsbewusst viele Hunde, Katzen, Pferde und kleine Heimtiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Hamster gehalten, um nur die beliebtesten Hobby-Tierarten aufzuzählen. Allerdings gibt es auch Halterinnen und Halter von besonders giftigen Tieren, darunter bestimmte gefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen. Zum Schutz der Bevölkerung ist in Nordrhein-Westfalen die Haltung von besonders giftigen Tieren in Privathand schon seit 2021 über das bislang zeitlich befristete Gifttiergesetz verboten und nur Personen erlaubt, welche diese Tiere bereits vor Inkrafttreten des Gifttiergesetzes gehalten haben. Weil sich dieses Gesetz aus Sicht der Landesregierung bewährt hat und sich seitdem auch Privathaltungen von giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen verringern, soll das Gesetz entfristet werden und in einer leicht überarbeiteten Form dauerhaft gelten. Einen entsprechenden Entwurf hat die Landesregierung jetzt in den Landtag zur Verabschiedung eingebracht.

Ministerin Silke Gorißen: „Zum Schutz der Menschen in Nordrhein-Westfalen sorgen wir dafür, dass die Neuanschaffung von Giftschlangen, Skorpionen oder Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung zu einer großen Gefahr für Menschen werden können, gesetzlich verboten bleibt. Mit dem Gifttiergesetz haben wir eine effektive Rechtsgrundlage, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und auch illegale Haltungen zu beenden. Es hat sich gezeigt, dass wir dieses Gesetz weiterhin brauchen. Daher wird es nun entfristet und soll dauerhaft Geltung haben.“

Neues Gifttiergesetz: Neuanschaffungen von Gifttieren dauerhaft nicht mehr möglich

Bislang ist das Gifttiergesetz in seiner Geltung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass es weiterhin und ohne zeitliche Befristung verboten ist, sich sehr giftige Tiere zur privaten Haltung anzuschaffen. Auf diese Weise soll das Entstehen neuer Gefahrenquellen verhindert werden.

Der neue Gesetzentwurf nimmt des Weiteren noch einige weitere Anpassungen vor: So soll nun beispielsweise auch geregelt werden, wie mit Gifttieren aus einem Erbe umzugehen ist, wenn diese zuvor in einer legalen Gifttierhaltung untergebracht waren. Außerdem wird die Rechtsgrundlage für die Wegnahme und Unterbringung von Gifttieren weiter konkretisiert.

Nur wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ursprünglichen Gifttiergesetzes am 1. Januar 2021 bereits Gifttiere gehalten hat und seinen Bestand bis zum 30. Juni 2021 angemeldet hat, darf die private Haltung unter bestimmten Bedingungen fortsetzen.

Gifttiergesetz schafft Überblick über bestehende Privathaltungen

Im Zuge der ab 2021 eingetretenen Meldepflicht verfügt das Land Nordrhein-Westfalen erstmals über belastbare Daten über die Zahl und Größe legaler Gifttierhaltungen in Nordrhein-Westfalen. So haben im Jahr 2021 während des ersten Halbjahres 226 Personen ihre private Gifttierhaltung bei den zuständigen Behörden angezeigt. Dabei wurde ein Gifttierbestand von insgesamt 4.589 Gifttieren festgestellt. Zum 1. Oktober 2025 belief sich die Zahl legaler Gifttierhaltungen in Nordrhein-Westfalen auf noch 169 mit einem Bestand von 3.740 Tieren. Den größten Teil der legal gehaltenen Tiere machen dabei Schlangen aus. Seit dem Inkrafttreten des Gifttiergesetzes hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) 20 illegale Gifttierhaltungen aufgedeckt. Die Daten belegen zudem, dass private Gifttierhaltungen in der Regel aus einer Vielzahl von Tieren bestehen.

Hintergrund zum Gifttiergesetz

Mit der ursprünglichen Einführung des Gifttiergesetzes reagierte das Land Nordrhein-Westfalen auf Vorfälle wie im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen und aufwändigen Einsatz der Behörden sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste. Das Risiko, bei einem Biss von sehr giftigen Tieren erheblich verletzt oder sogar getötet zu werden, ist hoch. Die private Haltung birgt also nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gifttierhaltern, sondern für eine Vielzahl weiterer Personen. Denn das Wiederauffinden der betroffenen Gifttiere ist im Falle ihres Entweichens aus Privatwohnungen aufgrund ihrer geringen Größe und hohen Beweglichkeit schwierig.

Mehr Informationen zum Gifttiergesetz auf der Internetseite des Landesamts für Ernährung und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/gifttiere

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