Evaluierung und Monitoring

Inhalte dieser Rubrik

Wichtiger Teil der Programmerstellung und vor allem der Programmumsetzung sind die Begleitung und Bewertung. Neben der Erfassung und Darstellung von Ergebnissen und des Programmfortschritts geht es dabei auch um die Beurteilung der Wirkung der Maßnahmen.

Begleitung und Bewertung des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2022“
Die Förderpolitik zur Entwicklung der ländlichen Räume wird einer kontinuierlichen Bewertung unterzogen: Welche Fortschritte bestehen in der Programmumsetzung? Wie wirkt das Programm hinsichtlich der Programmziele und der übergeordneten Zielsetzungen auf europäischer Ebene und wie effizient ist die Förderung? Wie kann die Förderung verbessert werden?

Um diese Fragen beantworten zu können, besteht ein umfangreiches Begleitungs- und Bewertungssystem. Die erste Stufe bildet dabei die Begleitung (Monitoring). Sie beinhaltet die Erfassung von Indikatoren, die den Fortschritt der Programmumsetzung abbilden. Darauf aufbauend richtet sich die Bewertung (Evaluierung) v. a. auf die Ermittlung der Programmwirkungen. Zusammen bilden Begleitung und Bewertung die Grundlage für eine stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Förderung.

Das Monitoring und die Evaluierung des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2022“ setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

  • Ex-ante-Evaluierung: Die Erstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2022“ wurde durch die ex-ante-Evaluierung begleitet, welche im Vorfeld der Programmumsetzung u. a. die Stärken- und Schwächen-Analyse, die Interventionslogik und die Programmziele geprüft hat.
  • Jährliche Durchführungsberichte: Die Durchführungsberichte werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr erstellt und enthalten Angaben zu den verausgabten Mitteln und dem Output sowie der Zielerreichung der Maßnahmen. In den Jahren 2017 und 2019 müssen die Berichte auch Aussagen zu der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Programmumsetzung umfassen. Die Berichte müssen jedes Jahr bis Ende Juni der Europäischen Kommission übermittelt werden. Eine „Bürgerinformation“ enthält in allgemeinverständlicher Form die wesentlichen Inhalte der Berichte. Zusätzlich zu den Durchführungsberichten enthalten die jährlich bereit gestellten Bewertungsberichte die Ergebnisse der Evaluierung und weitere Bewertungsaktivitäten in ausführlicherer Form.
  • Ex-post-Evaluierung: Die Wirkungen der Fördermaßnahmen zeigen sich nicht immer direkt im Anschluss der Umsetzung – viele Effekte sind erst nach einiger Zeit sichtbar. Daher widmet sich die Ex-post-Evaluierung verstärkt der Wirkung der Maßnahmen, v. a. hinsichtlich der Ziele auf EU-Ebene (GAP, Europa 2020-Strategie). Des Weiteren ist die Bewertung der verwaltungsmäßigen Programmumsetzung Teil der Evaluierung. Die Ex-post-Evaluierung ist bis Ende 2024 durchzuführen und der Europäischen Kommission zu übermitteln.

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