Mitglieder des Beirates (ZeLE)

Beirat

Zur Unterstützung der Arbeit des Zentrums für ländliche Entwicklung ist ein Beirat einberufen, der  beratend an den Aufgaben mitwirkt. Das Ministerium beruft die Mitglieder des Beirates für die Dauer von drei Jahren.

Mitglieder des Beirates sind:

  1. eine Vertreterin oder Vertreter der Landwirtschaftsverbände
  2. eine Vertreterin der Landfrauenverbände,
  3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landjugendverbände,
  4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft,
  5. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaftsverbände,
  6. eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
  7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der ländlichen Weiterbildungseinrichtungen,
  8. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchen,
  9. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Wissenschaft, die/der sich mit Fragen der ländlichen Entwicklung befasst sowie
  10. die oder der Vorsitzende des Kuratoriums der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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