Wer macht was - Landwirtschaftskammer NRW

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand am 1. Januar 2004 als Rechtsnachfolgerin der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Landwirtschaftskammergesetz – LWKG) und das Umlagegesetz.

Aufgaben der Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine Doppelfunktion: Sie ist Selbstverwaltungseinrichtung der Landwirtschaft, ihr Direktor zugleich Landesbeauftragter für Landesaufgaben.

Landesaufgaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind unter anderem:

  • Agrarfördermaßnahmen, Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (1.Säule und 2.Säule)
  • Umsetzung Pflanzenschutzgesetz, Tierzuchtgesetz, Düngerecht
  • Aus- und Weiterbildung, Fachschulen (staatlich geprüfter Landwirt)
  • Amtshilfe (zum Beispiel Stellungnahme zum Bauen im Außenbereich)

Als berufsständische Einrichtung hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen das Ziel, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken.

Nach dem Kammergesetz § 2 erstreckt sich ihr Aufgabenbereich insbesondere darauf,

  • die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und den Verbraucherschutz bei der landwirtschaftlichen Erzeugung durch geeignete Einrichtungen und Maßnahmen, insbesondere Agrarumweltmaßnahmen, sowie den ökologischen Landbau zu fördern und auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung hinzuwirken,
  • die nicht pflichtschulmäßige Berufsausbildung und die berufliche Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie die berufsbezogene Weiterbildung aller in der Landwirtschaft Tätigen durchzuführen und die Betriebe in ihrer nachhaltigen Entwicklung durch Beratung zu unterstützen,
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen beruflichen und sozialen Belangen zu fördern,
  • in Fragen der Bewirtschaftung, der Verwertung und der Regelung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse beratend mitzuwirken, das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen, Erzeugergemeinschaften, Erzeugerzusammenschlüsse und deren Vereinigungen sowie die Regionale Vermarktung zu fördern,
  • zusätzliche Produktions-, Absatz- und Einkommenspotenziale insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien zu erschließen und die Erwerbsgrundlagen durch Schaffung mit der Landwirtschaft verbundener Einkommenskombinationen zu verbreitern,
  • die Belange einer nachhaltigen Landwirtschaft und die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft zu vermitteln und den Dialog mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen zu fördern,
  • auf eine Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Landwirtschaft hinzuwirken,
  • die internationale Zusammenarbeit in allen Bereichen der Landwirtschaft zu unterstützen.
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