Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand am 1. Januar 2004 als Rechtsnachfolgerin der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Landwirtschaftskammergesetz – LWKG) und das Umlagegesetz.
Aufgaben der Landwirtschaftskammer Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine Doppelfunktion: Sie ist Selbstverwaltungseinrichtung der Landwirtschaft, ihr Direktor zugleich Landesbeauftragter für Landesaufgaben.
Landesaufgaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind unter anderem:
Als berufsständische Einrichtung hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen das Ziel, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken.
Nach dem Kammergesetz § 2 erstreckt sich ihr Aufgabenbereich insbesondere darauf,
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