Afrikanische Schweinepest Informationstext für die Jäger und Jägerinnen

 

Afrikanische Schweinepest

Informationstext für die Jäger und Jägerinnen

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW und der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut am 14. Juni 2025 in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe fragen sich nun viele Jagdausübungsberechtigte in der Region und in ganz NRW, wie man sich nun am besten verhält.

Am 17.06.2025 sind die Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein in Kraft getreten. Es wurden eine Sperrzone II und I eingerichtet. Zudem wurde in den Kreisen ein Kerngebiet verfügt, das eingezäunt wurde. Die Allgemeinverfügungen sind auf den Internetseiten der betroffenen Kreise entsprechend einzusehen:

Kreis Olpe Kreisverwaltung Mitteilungen

Siegen-Wittgenstein ASP

Innerhalb des Kerngebiets und der Sperrzone II ist die Jagdausübung verboten. Lediglich die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild ist weiterhin erlaubt. Der Kreis Olpe hat mittlerweile Anträge für Ausnahmegenehmigungen für die Bejagung von Schwarzwild auf seine Homepage gestellt: Kreis Olpe Bürgerservice ASP. Außerhalb der Sperrzone II gelten keine Einschränkungen und die Wildschweine sollen verstärkt bejagt werden.

Innerhalb und außerhalb der Sperrzonen I und II gilt es nun, aufmerksam zu sein. Wir möchten Sie als Jagdausübungsberechtigten in Ihren Revieren bitten, besonders auf mögliche erkrankte Tiere mit auffälligem Verhalten zu achten und ganz besonders nach Wildschweinkadavern zu sehen.

Seien Sie besonders aufmerksam an Suhlen oder Bachläufen, da sich kranke Wildschweine mit Fieber und bei hohen Temperaturen gerne dorthin zurückziehen. Aber auch eine Rotte, in der nun Wildschweine fehlen, können ein Anzeichen für erkrankte Wildschweine sein.

In der Sperrzone II gilt es das Schwarzwild so wenig wie möglich zu beunruhigen. Aufmerksame Reviergänge, unter Beachtung des Wegegebots und von Biosicherheitsmaßnahmen, helfen aber beim Monitoring. Bei allen weiteren Revieren außerhalb der Sperrzone II gilt, weiterhin aufmerksam durch Ihre Reviere zu pirschen, da Sie, die Jäger vor Ort, die Experten der Region sind, die Ihre Reviere am besten kennen. Sie dürfen bzw. sollen auch weiterhin in Ihrem Revier jagen. Oberste Priorität sollte aber dabei sein, keine Beunruhigung der Wildschweine zu verursachen und Ruhe in ihrem Revier zu wahren. Je weiter ihr Revier von der Sperrzone II entfernt liegt, umso mehr sollten Sie jedoch bejagen um die Wildschweinpopulation einzudämmen.

Die Kadaversuchhundeeinheit wird weiterhin in der betroffenen Region nach verendeten Wildschweinen suchen.

Sollten Sie außerhalb des Kerngebiets (dort besteht ein Nutzungsverbot für landwirtschaftliche Flächen) die Landwirte vor Ort bei dem Absuchen von Grünlandflächen vor der Ernte nach Rehkitzen mit der Drohne von unterstützen, achten Sie auf Wildschweinkadaver und versuchen Sie, keine große Unruhe durch das Abfliegen mit der Drohne zu verursachen.

Neben der Trichinenprobe soll nun auch eine Blutprobe aller, auch gesund erlegter Schweine zur ASP-Untersuchung abgegeben werden. Die entsprechenden Blutprobenröhrchen stellt das zuständige Kreisveterinäramt zur Verfügung. Das Land NRW übernimmt sowohl die Kosten für alle ASP-Untersuchungen als auch weiterhin für die wichtigen Trichinen-Untersuchungen.

Daher wird bei jedem erlegten Wildschwein um die Entnahme von EDTA-Blutproben gebeten. Bei tot aufgefundenen Wildschweinen sind möglichst EDTA-Blutproben zu entnehmen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, können auch Tupfer mit Blut, ggf. Teile der Milz oder im Falle eines Tierkörperteils Röhrenknochen oder das Brustbein für die Untersuchung eingesendet werden. Es wird daraufhin gewiesen, dass auch bei stark verwesten Tieren eine Probenahme aus Röhrenknochen oder dem Brustbein noch eine erfolgreiche Untersuchung ermöglicht und daher auch Tiere in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand beprobt werden sollten. Die Beprobung und Bergung von Kadavern im Kerngebiet und in Sperrzone II erfolgt durch das zuständige Veterinäramt bzw. die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, weshalb in diesem Fall das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen ist.

Die Proben zur Untersuchung auf ASP und Trichinen können bei jedem Kreisveterinäramt oder den dafür bereitgestellten Sammelstellen abgegeben werden.

Für alle Jäger in NRW gilt: Seien Sie aufmerksam in Ihren Revieren unterwegs, bejagen Sie in der Sperrzone I und außerhalb der Sperrzonen weiterhin verstärkt Wildschweine und beachten Sie die empfohlenen Hygienemaßnahmen um eine Ausbreitung der ASP zu vermeiden.

Sollten Sie Auffälligkeiten in Ihrem Revier bemerken oder sogar einen Kadaver finden, melden Sie dies umgehend an Ihr zuständiges Veterinäramt. Für Ihre Mithilfe und Unterstützung möchten wir uns bedanken!

Afrikanische Schweinepest - Informationstext für die Jäger und Jägerinnen

Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?