Afrikanische Schweinepest
Informationstext für die Jäger und Jägerinnen
Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in NRW und der Bestätigung durch das Fridrich-Loeffler-Institut am 14.Juni in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe, fragen Sich nun viele Jagdausübungsberechtigte in der Region und in ganz NRW wie man sich nun am besten verhält.
Am 17.06.2025 sind die Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein, die in der infizierten Zone liegen, in Kraft getreten. Diese sind auf den Internetseiten der betroffenen Kreise entsprechend einzusehen (z.B.: https://kreis-olpe.de/Kreisverwaltung/Mitteilungen/).
Innerhalb der infizierten Zone herrscht strikte Jagdruhe, die Jagdausübung ist dort also verboten. Lediglich die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild ist weiterhin erlaubt. Außerhalb dieser Zone könnten die Wildschweine weiterhin scharf bejagt werden.
Innerhalb und außerhalb der infizierten Zone gilt es nun aufmerksam zu sein. Wir möchten Sie als Jagdausübungsberechtigten in Ihren Revieren bitten, besonders auf mögliche erkrankte Tiere mit auffälligem Verhalten zu achten und ganz besonders nach Wildschweinkadavern zu sehen.
Seien Sie besonders aufmerksam an Suhlen oder Bachläufen, da sich kranke Wildschweine mit Fieber und bei hohen Temperaturen gerne dorthin zurückziehen. Aber auch eine Rotte, in der nun Wildschweine fehlen, können ein Anzeichen für erkrankte Wildschweine sein.
In der infizierten Zone gilt es das Schwarzwild so wenig wie möglich zu beunruhigen, aufmerksame Reviergänge, unter Beachtung der Biosicherheit, helfen aber beim Monitoring. Bei allen weiteren Revieren gilt, weiterhin aufmerksam durch Ihre Reviere zu pirschen, da Sie, die Jäger vor Ort, die Experten der Region sind, die Ihre Reviere am besten kennen. Sie dürfen bzw. sollen auch weiterhin in Ihrem Revier jagen. Oberste Priorität sollte aber dabei sein, keine Beunruhigung der Wildschweine zu verursachen und Ruhe in ihrem Revier zu wahren. Je weiter ihr Revier von der infizierten Zone entfernt liegt, um so mehr sollten Sie jedoch bejagen um die Wildschweinpopulation einzudämmen.
Die Kadaversuchhundeeinheit wird weiterhin in der Region nach verendeten Wildschweinen suchen.
Sollten Sie die Landwirte vor Ort bei dem Absuchen von Grünlandflächen vor der Ernte nach Rehkitzen mit der Drohne von unterstützen, achten Sie auf Wildschweinkadaver und versuchen Sie keine große Unruhe durch das Abfliegen mit der Drohne zu verursachen.
Neben der Trichinenprobe soll nun auch eine Blutprobe aller erlegten Schweine zur ASP Untersuchung abgegeben werden. Das entsprechende Material, in Form von Blutprobenröhrchen, stellt das zuständige Kreisveterinärsamt zur Verfügung. Das Land NRW übernimmt sowohl die Kosten für alle Blut-Untersuchungen als auch weiterhin für die wichtigen Trichinen-Untersuchungen.
Daher wird bei jedem erlegten Wildschwein, um die Entnahme von EDTA-Blutproben gebeten. Bei tot aufgefundenen Wildschweinen sind möglichst Tupfer mit Herzblut und ggf. Teile der Milz, im Falle eines Tierkörperteils möglichst ein Röhrenknochen oder das Brustbein kurzfristig einer Untersuchung zuzuführen. Es wird daraufhin gewiesen, dass auch bei stark verwesten Tieren eine Probenahme aus Röhrenknochen oder dem Brustbein noch eine erfolgreiche Untersuchung ermöglicht und daher auch Tiere in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand beprobt werden sollten.
Die Proben, für Trichinen und der ASP, können bei jedem Kreisveterinäramt oder den dafür bereitgestellten Sammelstellen abgegeben werden.
Für alle Jäger in NRW gilt: Seien Sie aufmerksam in Ihren Revieren unterwegs, bejagen Sie weiterhin verstärkt Wildschweine und beachten Sie die empfohlenen Hygienemaßnahmen um eine Ausbreitung der ASP zu vermeiden.
Sollten Sie Auffälligkeiten in Ihrem Revier bemerken oder sogar einen Kadaver finden, melden Sie dies umgehend an Ihr zuständiges Veterinäramt. Für Ihre Mithilfe und Unterstützung möchten wir uns bedanken!