BHV-1 (IBR/IPV)-Bekämpfung
Nordrhein-Westfalen bekämpft BHV-1 mit einer Strategie, die zum einen auf einer verbesserten Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben und zum anderen einem Monitoring zur effektiven Früherkennung basiert.
Hierzu wurden mit Wirkung zum 30.06.2024 Gebiete mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko ausgewiesen. In diesen Gebieten sind Rinderhalterinnen und Rinderhalter aufgefordert, sich an die Maßnahmen des Leitfadens zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko zu halten. Außerdem intensiviert Nordrhein-Westfalen das Monitoring – Grundsätzlich ist weiterhin nach den Vorgaben der BHV1-Verordnung zu untersuchen. In Gebieten mit erhöhtem IBR/IPV-Ausbruchsrisiko gelten kürzere Untersuchungsintervalle. Darüber hinaus sind auch Fresserbestände ab sofort regelmäßig landesweit zu untersuchen.
Den Leitfaden zur Biosicherheit und ein Merkblatt zum Monitoring können Sie hier herunterladen:
Leitfaden
Merkblatt