23.12.2022 Wald 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau unserer Wälder beschlossen 10 Millionen Euro für unseren wichtigsten Klimaschützer Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau der Wälder im Land auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat das Sofortprogramm in dieser Woche beschlossen. Damit werden, ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen, weitere zehn Millionen Euro für den Wiederaufbau in den nächsten zwei Jahren bereitgestellt. Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, sagte: „Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer. Hitze, Dürre, Stürme und der massive Schädlingsbefall in den vergangenen Jahren haben unsere Wälder stark geschädigt. Zudem werden die Folgen des Klimawandels auch in Zukunft immer deutlicher. Unser Ziel sind gesunde, strukturreiche und klimaanpassungsfähige Mischwälder. Mit unserem Sofortprogramm unterstützen wir den Waldbesitz bei der Umsetzung dieses wichtigen Ziels.“ Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer brauchen unsere Unterstützung Insbesondere die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Absterben von Fichtenbeständen fehlen in Zukunft Einnahmen, um die erforderlichen Investitionen in den Wald der Zukunft zu finanzieren. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten deshalb zielgerichtete Unterstützung für den Wiederaufbau und Umbau zu robusten und klimaanpassungsfähigen Beständen. Dazu hat das Land die folgenden fünf Punkte beschlossen: Unterstützung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind das Rückgrat des Kleinprivatwaldes. Sie werden zur Krisenbewältigung besonders unterstützt. Es ist eine Pauschale von 2,50 Euro pro Hektar/Jahr Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vorgesehen. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, wird es einen Aufschlag von 1,00 Euro pro Hektar/Jahr und weitere 0,50 Euro pro Hektar/Jahr für Waldgenossenschaften geben. Es ist ferner beabsichtigt, Anfang 2023 einen Stakeholder-Prozess einzuleiten, um die finanziellen und strukturellen Handlungsbedarfe für forstliche Zusammenschlüsse zu identifizieren und ein maßgeschneidertes Maßnahmenkonzept bis Ende 2023 zu entwickeln. Die kulturhistorische Bedeutung der Waldgenossenschaften wird dabei besonders berücksichtigt. Erhöhung der Wegebauförderung von 70 auf 90 Prozent Ein gut ausgebautes Wegenetz dient nicht nur der Waldbewirtschaftung, sondern auch den Menschen, die im Wald Erholung suchen. Daneben ist es notwendig für Feuerwehr und Rettungskräfte, um Waldbrände zu bekämpfen und Menschen zu bergen. Die Kosten für die erforderlichen Grundinstandsetzungen überfordern viele Forstbetriebe in den durch die Waldschäden besonders betroffenen Gebieten. Der Fördersatz wird deshalb in Gebieten, deren Ertragssituation sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 Prozent auf 90 Prozent angehoben. In Betrieben mit mehr als 1.000 Hektar soll der Fördersatz von 42 auf 54 Prozent angehoben werden. Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen Der Umbau der Wälder ist eine Zukunftsaufgabe. Er erfordert eine besonders aufwendige und forstfachlich fundierte Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie „Extremwetterfolgen“. Diese besonderen Mehraufwendungen werden mit einer einmaligen Aufwandspauschale von 400 Euro pro Hektar bezuschusst. Um eine Doppelförderung bei der direkten Förderung auszuschließen, wird der Zuschuss bei Antragstellern in der direkten Förderung pauschal um 50 Prozent gekürzt. Beratungsoffensive durch Intensivierung von Rat und Anleitung im nicht organisierten Waldbesitz Mehr als die Hälfte der Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -waldbesitzer ist nicht in forstlichen Zusammenschlüssen organisiert. Aber auch sie sind von den Waldschäden betroffen und auf forstfachliche Hilfe angewiesen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird aktiv auf die von Schäden betroffenen und nicht in Zusammenschlüssen organisierten Waldbesitzenden zugehen und sie beraten, zum Beispiel welche Unterstützungsangebote das Land bietet. Abbau von Hemmnissen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald Auf den von den Waldschäden betroffenen Waldflächen können in den nächsten Jahrzehnten keine Holzerlöse erzielt werden. Dies gefährdet die wirtschaftliche Zukunft der Forstbetriebe. Auch die noch bestehenden Nadelwälder werden in vielen Fällen durch den Klimawandel vorzeitig genutzt werden müssen. Einnahmen durch die Nutzung der Flächen von Windenergieanlagen können daher eine wichtige Einkommensquelle für die von der Kalamität betroffenen Waldbesitzenden darstellen. Pressekontakt: miriam.beutner@mlv.nrw.de, Tel: 0211-3843-1020 Download der Pressemitteilung [hier] Artikel teilen: