Nordrhein-Westfalen unterstützt eine zugleich wirtschaftlich erfolgreiche, umweltverträgliche und sozial verantwortliche Entwicklung der Landwirtschaft. Schwerpunkte bilden die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Tierschutz, Agrarumweltmaßnahmen, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen für ökologische und konventionelle Erzeugnisse sowie die ländliche Entwicklung. Das Ziel sind attraktive, lebenswerte ländliche Räume und eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft.
Förderung von Landwirtschaft und ländlichen Räumen Die Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung ländlicher Räume in Nordrhein-Westfalen verfolgt verschiedene Ziele. Zum einen sollen bäuerliche Betriebe unterstützt werden, denn sie leisten einen entscheidenden Beitrag für lebendige ländliche Räume. Zum anderen soll die Förderung dazu beitragen, dass die Landwirtschaft auf nachhaltige Weise modernisiert wird – sie soll umwelt- und klimagerechter werden, die Bedürfnisse der Tiere besser berücksichtigen und die Artenvielfalt schützen und bewahren. Und schließlich geht es auch darum, attraktive ländliche Regionen zu erhalten und zu entwickeln. Dabei spielen Daseinsvorsorge, Lebensqualität und Einkommensperspektiven ebenso eine Rolle wie der Schutz von Natur und Umwelt. Wichtig ist deshalb auch die Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten und Qualitätsproduktion, um der heimischen Landwirtschaft auch in Zukunft eine ausreichende Perspektive bieten zu können.
Die Gemeinsame Agrarpolitik Die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen beruht vor allem auf der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Den größten Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik machen die Direktzahlungen der EU an die Landwirte und Landwirtinnen aus, deren Regeln in Brüssel festgelegt werden: Die Höhe der Direktzahlungen ist von der landwirtschaftlichen Fläche und u. a. bestimmten Umweltauflagen abhängig. Die Direktzahlungen zählen zur „1. Säule der GAP“, die aus dem „Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft“ (EGFL) finanziert wird. Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) bildet seit 2005 die „2. Säule der GAP“. Bei der ELER-Förderung können die Mitgliedsstaaten selbst über ihr Förderprogramm und die einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden. In Deutschland werden die Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer umgesetzt. Die ELER-Mittel der Europäischen Union (EU), sind in der Regel mit Landes-, Bundes- oder kommunalen Mitteln zu kombinieren ( sogenannte Kofinanzierung) und werden in Nordrhein-Westfalen v. a. für Agrarumweltmaßnahmen in der Landwirtschaft, den ökologischen Landbau, Tierwohl, die Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft sowie für LEADER eingesetzt.