Foto: istockphoto/Nachteule

Wenn die Regeln zur Lebensmittelhygiene missachtet werden, kann das zu schweren Erkrankungen führen. Ihre Einhaltung bei der Erzeugung, im Handel und bei der Verarbeitung – auch im privaten Haushalt – ist deshalb unverzichtbar. Ein Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes stellt das Zoonose-Monitoring dar, mit dem der Eintrag von Zoonoseerregern – zum Beispiel Salmonellen – in die Lebensmittelkette überwacht wird.

Lebensmittelhygiene – bei der Erzeugung, im Handel und im Haushalt unverzichtbar
Lebensmittelhygiene ist auf allen Stufen der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Verkauf von den Unternehmern anzuwenden. Die zuständigen Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüfen die Betriebe und deren Eigenkontrollen systematisch und risikobasiert sowie deren Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften der Lebensmittelhygiene eingehalten werden.

Entscheidend für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels ist aber auch, wie die Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Kauf damit umgehen. Auch im privaten Haushalt sollten die Grundregeln der Lebensmittelhygiene unbedingt beachtet werden. Insbesondere im Umgang mit kritischen, leicht verderblichen Lebensmitteln ist Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere für rohes Tatar und Mett, roh zu verzehrender Fisch, Rohmilchkäse, Speisen mit rohen Eiern wie zum Beispiel selbst gemachte Mayonnaise und Tiramisu, nicht pasteurisierte oder sterilisierte Milch wie Rohmilch.

Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Fisch, Milch, Eier und daraus hergestellte Lebensmittel) gelten als besonders leicht verderblich und müssen einer geschlossenen Kühlkette von Einkauf/Anlieferung über die Lagerung bis zur Zubereitung unterliegen. Auf die Temperaturvorgaben des Herstellers auf dem Etikett sollte unbedingt geachtet werden.

Zoonose-Monitoring in Nordrhein-Westfalen
Für die Sicherheit von Lebensmitteln ist die Belastung mit krankmachenden Bakterien, Viren oder Pilzen von entscheidender Bedeutung. Als „Zoonosen“ werden Krankheiten bezeichnet, die zwischen Mensch und Tier wechselseitig übertragbar sind – auch mittelbar über das Essen und Trinken. So geht aufgrund des teilweise üblichen Rohverzehrs von Schweinefleisch (in Form von Mett) ein potenzielles Risiko für eine Infektion des Menschen mit Salmonellen aus. Das Zoonose-Monitoring obliegt seit 2009 den Bundesländern im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung. Mithilfe des Monitorings werden repräsentative Daten über das Auftreten von Zoonoseerregern in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren erfasst, ausgewertet und veröffentlicht. Das Verbraucherschutzministerium beteiligt sich an der Reduzierung des Zoonoseeintrags in die Lebensmittelkette ferner durch die die Aufstellung eines „Zoonoseplans“, durch den der Aufbau eines Kontrollsystems zur frühzeitigen Erkennung von Infektionsgeschehen realisiert wurde.

Downloads:

Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?