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Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und eine überwiegend mittelständisch strukturierte Lebensmittelindustrie in Nordrhein-Westfalen bringen eine Reihe von regionalen Spezialitäten hervor, die von herausragender Qualität sind. Die nach alter Rezeptur hergestellten Köstlichkeiten haben einen engen Bezug zum Ort ihrer Herkunft. Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden sie zunehmend als etwas Besonderes wahrgenommen. Sie stehen für Heimat und Identität.

Gemeinsame Initiative für heimische Produkte
Um das Image heimischer Produkte zu stärken und sich im Wettbewerb zu positionieren, schließen sich Betriebe mit gleichen Interessen zu Regionalinitiativen zusammen. Sie etablieren ihre Produkte gemeinsam am Markt und erhalten die Besonderheiten ihrer Region. So sind in dieser Branche Kooperationen und Regionalinitiativen unterschiedlichster Art entstanden. Es gibt Schutzgemeinschaften, die EU-geschützte regionale Spezialitäten produzieren, Regionalinitiativen, regionale Werbegemeinschaften und Kooperationen direktvermarktender Betriebe. Sie alle engagieren sich für die Bewerbung und Vermarktung regionaler Produkte und setzen damit ein starkes Zeichen für Nordrhein-Westfalen.

Schutz regionaler Lebensmittel in der EU
Regionale Spezialitäten stehen unter dem Schutz der Europäischen Union. Sie sind Produkte von besonderer Herkunft, überliefertem Rezept und typischem Geschmack. Sie werden mit engem Bezug zum Ort ihrer ursprünglichen Herkunft in bester Qualität und auf traditionelle Weise produziert. Die so hergestellten Lebensmittel sind durch das europäische Recht vor Missbrauch und Nachahmung geschützt. Dies zeigt die Auszeichnung mit einem entsprechenden EU-Siegel. Dieser Schutz soll Erzeugern auch zu mehr Wertschöpfung und stabiler wirtschaftlicher Grundlage verhelfen. Handwerkliche Traditionen der Lebensmittelherstellung können auf diese Weise unverfälscht auf die nachkommenden Generationen übergehen.

Seit dem Jahr 1992 schützt die Europäische Union Lebensmittel als regionale Spezialitäten in drei Kategorien. Neben „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „geschützte geografische Angabe“ für landestypisch besondere Agrarerzeugnisse und Lebensmittel hat die EU eine weitere Schutzkategorie „garantiert traditionelle Spezialität“ eingeführt. Auch für regionaltypische Spirituosen gibt es ein ähnliches Schutzsystem der EU mit der Bezeichnung „geschützte Angabe“ (g.A.).

Für diese drei Kategorien gelten jeweils eigene Kriterien:


Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren.

 

Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
Enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – wird im Herkunftsgebiet durchlaufen.

 


Garantiert traditionelle Spezialität – g.t.S.
Traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.

Geschützte Spezialitäten aus Nordrhein-Westfalen
Überall in Nordrhein-Westfalen lassen sich landestypische Spezialitäten, teilweise mit langer Tradition entdecken. Oftmals wurden die Herstellungsverfahren der Spezialitäten von Generation zu Generation weitergegeben, eine besondere Qualität zeichnet diese Lebensmittel aus. Viele sind weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt.

Aktuell sind 19 Spezialitäten aus Nordrhein-Westfalen von der EU bereits registriert:

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