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Was sind Agrarumweltmaßnahmen?

Unter Agrarumweltmaßnahmen versteht man freiwillige Maßnahmen, die Landwirtinnen und Landwirte ergreifen, um im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion einen Beitrag für die Biodiversität zu leisten oder Umweltressourcen wie Wasser, Boden oder Klima zu schützen. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand und/oder geringere Erträge, die für den landwirtschaftlichen Betrieb bzw. den Landnutzer mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen verbunden sind.

Wie werden die Agrarumweltmaßnahmen finanziert?

Die Agrarumweltmaßnahmen sind Teil der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zur Förderung der Landwirtschaft. Den finanziellen Rahmen für die Förderung der zweiten Säule bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Agrarumweltmaßnahmen in NRW werden durch die Europäische Union und das Land NRW sowie zum Teil vom Bund finanziert.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Die ab 2023 beginnenden Maßnahmen sind Bestandteil des deutschen GAP-Strategieplans. Die wichtigste Rechtsgrundlage dafür ist die sogenannte GAP-Strategieplan-Verordnung (VO (EU) 2021/2115) der Europäischen Union. Basis der jeweiligen Fördermaßnahmen, die in ihren Details länderspezifisch ausgestaltet sind, sind die verschiedenen Richtlinien. In ihnen sind die Zuwendungsvoraussetzungen und sonstige Verpflichtungen sowie die Förderhöhe beschrieben. Sie sind die verbindliche Grundlage für die Bewilligungsbehörde bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen.

Warum fördert NRW Agrarumweltmaßnahmen?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Agrarumweltmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass gesellschaftlich geforderte Umweltleistungen der Landwirtschaft bisher nicht durch den Markt abgegolten werden. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen ist ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umweltschutz, Naturschutz und Landwirtschaft.

Die Landesregierung will mit den Agrarumweltmaßnahmen

  • den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringern
  • die abiotischen Ressourcen, insbesondere Boden und Gewässer, schützen
  • die Biodiversität der Agrarlandschaft erhalten und verbessern
  • die Kulturlandschaft erhalten, pflegen und gestalten

Welche Maßnahmen werden gefördert?

In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es folgende Agrarumweltmaßnahmen in NRW:

Wer kann einen Antrag stellen und wo?

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die in Nordrhein-Westfalen entsprechend den Vorgaben der gültigen Förderrichtlinien Flächen bewirtschaften.

Ein Antrag auf Förderung der verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen kann beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter gestellt werden.

Wie wird die Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen kontrolliert?

EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen und die Einhaltung von maßnahmenspezifischen Verpflichtungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen (VOK) überprüft werden müssen. Die Kontrollen werden durch den Technischen Prüfdienst der EU-durchgeführt.

Wie hoch ist der Förderumfang der Agrarumweltmaßnahmen?

Die folgende Übersicht weist den Förderumfang der einzelnen Agrarumweltmaßnahmen in 2023 aus (gerundet, Basis sind Auszahlungen im Jahr 2023). In 2023 wurden die Maßnahmen der Förderperiode 2014-2022 aus dem „NRW-Programm Ländlicher Raum“ ausgezahlt:

Maßnahme Anzahl der Betriebe In 2023 geförderte Hektar
Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau 590 61.100
Anbau von Zwischenfrüchten 60 900
Anlage von Blüh- und Schonstreifen 3.290 5.900
Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen 2.290 4.000
Extensive Grünlandnutzung 925 33.000

Diese Zahlen zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen von vielen Landwirtinnen und Landwirten nachhaltige und umweltverträgliche Produktionsverfahren umgesetzt und damit ökologische Leistungen für die Gesellschaft erbracht werden.

Werden die Agrarumweltmaßnahmen evaluiert und ggf. weiterentwickelt?

Die Fördermaßnahmen werden laufend evaluiert, das heißt auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Evaluierung ist nicht nur wichtig, um den Erfolg der Förderung zu belegen, sondern auch um daraus Schlussfolgerungen für die künftige Weiterentwicklung zu ziehen. Grundlage ist eine intensive Datenerhebung und -analyse.

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