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Ländliche Wege sind ein wesentlicher Infrastrukturbaustein, um ländliche Räume zu erschließen und zu entwickeln. Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und dienen zudem touristischen Zwecken. Angesichts der finanziellen Situation vieler Kommunen im ländlichen Raum sind neue Lösungen gefragt, um das Wegenetz funktional zu erhalten.

Neue Anforderungen an die Wegenetze im ländlichen Raum
Ländliche Wege erfüllen viele wichtige Aufgaben. Sie verbinden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte miteinander und binden sie an das überörtliche Verkehrsnetz an. Sie erschließen die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und dienen der naturnahen Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt. Ländliche Wege sollen eine gute und ganzjährige Erreichbarkeit der Wohnorte und Arbeitsplätze der Bevölkerung und eine nachhaltige Landnutzung garantieren. Sie sollen die Erholung in der freien Landschaft ermöglichen und Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft sein.

Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz, Produktionsweisen und außerlandwirtschaftliche Nutzungen gravierend verändert. Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen ist das Wegenetz inzwischen vielfach funktional und qualitativ nicht ausgelegt.

Bestandsaufnahme und Zukunftsplanung
Überwiegend stehen die ländlichen Wege in Eigentum und Unterhaltung der Kommunen. Angesichts der geänderten Anforderungen an zukunftsfähige und bedarfsgerechte ländliche Wegenetze einerseits und der finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden im ländlichen Raum andererseits ist eine Prioritätensetzung für Investitionsentscheidungen auf der Basis konzeptioneller und strategischer Überlegungen nötig. Mit der Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie sieht das vorhandene Wegenetz aus? (Bestandsanalyse)
  • Brauchen wir noch alle vorhandenen Wege?
  • Welche Wege werden zukünftig in welcher Qualität und für welche Nutzungen gebraucht?

Zeichnet sich ab, dass die Umsetzung eines Wegekonzeptes umfangreich Grundstücksregelungen und – neugestaltungen, beispielsweise bei der Aufhebung und Rekultivierung entbehrlich werdender Wege, erfordert, so kann ggf. auch ein Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eingeleitet werden.

Errichtung von Wirtschaftswegeverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz
Einige Kommunen des Landes planen zur Erhaltung ihrer Wege und Straßen im Außenbereich Wirtschaftswegeverbände nach dem Wasserverbandsgesetz des Bundes (WVG) zu errichten, die gemäß § 2 Nummer 3 WVG als alleinige Aufgabe die Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen haben. Ob eine solche Verbandsgründung rechtlich zulässig ist, wurde in einem vom Ministerium beauftragten Rechtsgutachten geprüft. Vor dem Hintergrund dieses Gutachtens wird das Ministerium eine solche Verbandsgründung nicht beanstanden. Die Gründung erfolgt jedoch in eigener Verantwortung der jeweiligen Kommune.

Weitere Informationen:

Förderung
Ländliche Wegenetzkonzepte können über das NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ gefördert werden. Hier erhalten Kommunen in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ eine Förderung für die Erarbeitung der Konzepte. Die genauen Förderkonditionen ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung in der jeweils gültigen Fassung. Ansprechpartner für Förderung und Begleitung ländlicher Wegenetzkonzepte sind die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen.

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