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Die Flugärger-App wurde als vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Projekt von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2019 gestartet und wird mittlerweile von den Verbraucherschutzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein finanziert.

Mit der App können Reisende mit ein paar Klicks die Ticketkosten bequem von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Ärger mit der Airline? „Flugärger-App“ hilft, Entschädigungen durchzusetzen
Mit der „Flugärger-App“ bieten das Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale NRW ein Service-Tool, mit dem Reisende mögliche Entschädigungsansprüche mit ein paar Klicks einfach und kostenlos prüfen und sogar bei der Airline einfordern können.

Mit der Flugärger-App können Betroffene

  • sich die so genannten Ausgleichszahlungen berechnen lassen. Unter Umständen sind Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich – unabhängig vom Ticketpreis. Dies kann für Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen geprüft werden.
  • auch durch den Flugärger verursachte Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer geltend machen – die so genannten Betreuungsleistungen.
  • ggf. Steuern und Gebühren oder Anteile vom Ticketpreis zurückfordern, wenn sie selbst ihr Ticket stornieren,
  • bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck die Kosten bei der Airline per Mail zurückzufordern.

Die Flugärger-App prüft und berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die Adresse einer Airline, gegen die der jeweilige Anspruch gerichtet werden kann. Das fertig erzeugte Anschreiben kann vom Nutzer dann per Mail oder Post versendet werden. Außerdem hilft das Tool jetzt auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird.

Reagiert die Fluggesellschaft auf die Forderungen der Flugreisenden gar nicht oder nicht fristgemäß, lotst die App die Nutzerinnen und Nutzer direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle – eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen.

Schlichtungsstellen helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Bekommen Reisende auf ihre Beschwerde hin keine oder keine sie zufrieden stellende Antwort der Fluggesellschaft, sollten sie sich an die söp-Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Sie erarbeitet als von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für die Verbraucher eine Empfehlung, um den Streit außergerichtlich zu schlichten. Diese Dienstleistung ist für die Reisenden kostenfrei. Die Schlichtungsstelle erhebt weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolgshonorare auf die dem Verbraucher zustehende Ausgleichszahlung oder Entschädigung. Ist die Fluggesellschaft nicht der söp angeschlossen, hilft die Schlichtungsstelle „Luftverkehr“ im Bundesamt für Justiz. Auch die Verbraucherzentralen bieten entsprechende Beratungen an. Wer seine Ansprüche an kommerzielle Regulierer im Reisemarkt abtritt, erspart sich zwar weiteren Schriftwechsel und unter Umständen den Gang zu Gericht. Er muss sich aber bewusst sein, dass er einen Teil seiner Ansprüche als Provision zahlen muss.

TIPP: Betroffene Reisegäste sollten alle Dokumente, die ihren Flug betreffen und ihre Ausgaben belegen, gut aufbewahren. Dazu zählen sowohl Buchungsbestätigungen, Bordkarten als auch alle Rechnungen, die die Verpflegung und eventuell erforderliche Unterkunft während der Wartezeit betreffen. Auch Fotos von Anzeigentafeln können helfen sowie bestenfalls die schriftliche Bestätigung der Airline über die Verspätung und den Grund hierfür. Dieser entscheidet: sind „außergewöhnliche Umstände“ wie ein Streik oder ein großes Unwetter für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich, muss die Airline nicht zahlen. Diese Umstände muss die Airline jedoch konkret belegen; ein Regenschauer oder technische Defekte entlassen die Airlines nicht aus ihrer Verpflichtung.

Kontaktmöglichkeiten der Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) – Telefon: 030.644 99 33-0
Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz – Telefon: 0228.99 410-6120

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