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Die ländliche Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist das Instrument zur Verbesserung der agrarstrukturellen Rahmenbedingungen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als wirksames Instrument zur ländlichen Entwicklung, insbesondere zur Lösung von Konflikten zwischen privater Land- und Forstwirtschaft und öffentlichen Nutzungsinteressen bewährt.

Bodenordnung löst Nutzungskonflikte
Gute Strukturen sind eine grundlegende Voraussetzung für die Erreichbarkeit und kostengünstige Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. So sind große, zusammenhängende Flächen leichter und wirtschaftlicher zu bearbeiten als verstreut liegende, kleine Teilflächen. Ein modernes und heutigen Anforderungen genügendes Wegenetz ermöglicht den Einsatz hochspezialisierter Landtechnik. Dieses stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

Von guten agrarstrukturellen Verhältnissen profitiert aber auch die Allgemeinheit. Durch die flächendeckende Landbewirtschaftung bleiben unsere gewachsenen Kulturlandschaften erhalten oder werden im Rahmen der ländlichen Entwicklung behutsam weiterentwickelt. So wird die Attraktivität der ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen gesichert und gestärkt.

Die anhaltende Inanspruchnahme von Flächen in den ländlichen Räumen löst vielfältige Nutzungskonflikte aus. Auf der einen Seite benötigen die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen als Grundeigentümer und Pächter die Flächen für die Produktion von Lebensmitteln und erneuerbarer Energien, auf der anderen Seite hat die Gesellschaft weitere Flächenansprüche. Nicht nur infrastrukturelle Planungen, wie Verkehrswege oder Deichbaumaßnahmen, sondern auch Maßnahmen des Natur- oder Gewässerschutzes führen entweder zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen oder schränken deren Bewirtschaftungsmöglichkeiten ein.

Zudem genügen die heutigen ländlichen Wegenetze vielfach nicht mehr den Ansprüchen an eine zukunfts- und bedarfsgerechte, multifunktionale Infrastruktur attraktiver ländlicher Räume. Teilweise ist das Wegenetz für eine moderne Bewirtschaftung zu dicht, teilweise sind die Wege für die vielfältige landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Nutzung nicht breit genug.

Im kleinparzellierten Privatwald ist die Mobilisierung von Holzreserven aufgrund der Besitzstruktur und der unzureichenden Erschließung oft nicht möglich. Dabei könnte eine stärkere und trotzdem noch nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Doch in vielen Wäldern Nordrhein-Westfalens sind Waldparzellen für eine lohnenswerte Bewirtschaftung zu klein oder über öffentliche Wege nicht zu erreichen. Außerdem sind die Grundstücksverhältnisse oft ungeklärt.

Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Die ländliche Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist das Instrument zur Verbesserung der agrarstrukturellen Rahmenbedingungen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als wirksames Instrument zur ländlichen Entwicklung, insbesondere zur Lösung von Konflikten zwischen privater Land- und Forstwirtschaft und öffentlichen Nutzungsinteressen bewährt.

Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden eingesetzt, um ländlichen Grundbesitz unter Mitwirkung der Grundeigentümer neu zu ordnen. Dabei werden

  • Grundstücke nach Lage, Form und Erschließung für eine zeitgemäße Bewirtschaftung neugestaltet
  • die ländliche Infrastruktur verbessert
  • Landnutzungskonflikte aufgelöst
  • Flächen beanspruchende Großvorhaben „aus einem Guss“ eigentumsrechtlich vorbereitet, drohende Enteignungen vermieden
  • flächenrelevante Dorfentwicklungsprozesse mit einer Bodenordnung begleitet

Förderung
Flurbereinigungsverfahren können über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert werden. Hier erhalten Teilnehmergemeinschaften eine Förderung für die Herstellung, Änderung, Verlegung oder Beseitigung der gemeinschaftlichen Anlagen (unter anderem auch für Wegebau) und Dorfentwicklungsmaßnahmen. Auch Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Boden- und Gewässerschutzes können gefördert werden. Darüber hinaus werden die Aufwendungen gefördert, die den Teilnehmergemeinschaften im Zusammenhang mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes entstehen.

Eine Teilnehmergemeinschaft nach dem FlurbG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle Grundeigentümer eines Flurbereinigungsgebietes zusammengeschlossen sind.

In freiwilligen Landtauschverfahren können die Tauschpartner eine Förderung für Aufwendungen erhalten, die im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung der Tauschgrundstücke entstehen. Hierzu zählen u. a. die Kosten für notwendige Vermessungsarbeiten und die Wahrung von Rechten Dritter. Es können natürliche und juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (Ausnahme: Kreise und Gemeinden) eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Tauschpartner als Eigentümer oder Pächter Land- oder Forstwirt ist.

Die genauen Förderkonditionen ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung in der jeweils gültigen Fassung.

In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugleich oberste und obere Flurbereinigungsbehörde. Hier ist auch die Spruchstelle für Flurbereinigung angesiedelt. Die Bezirksregierungen leiten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes die ländlichen Bodenordnungsverfahren vor Ort.

Vermessungstechnischer Vorbereitungsdienst in der Flurbereinigung:

Als Ingenieurin oder Ingenieur mit einem Bachelorabschluss oder einem Diplomabschluss (FH) des Vermessungswesens, der Geoinformatik oder einem Studium mit vergleichbaren Inhalten qualifizieren Sie im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Ihr Wissen im (fach-)rechtlichen Bereich und trainieren zudem Ihre persönlichen Kompetenzen. Sie erhalten das notwendige Rüstzeug  für die verantwortliche Wahrnehmung von behördlichen Aufgaben des Vermessungswesens. Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehend verfügbaren Infoflyer.

Infoflyer Vermessungstechnischer Dienst

Gute Praxis – Beispiele der ländlichen Bodenordnung

Die Verbesserung der Agrar- und Forststruktur, ökologische Gewässerentwicklung, Verminderung von Landnutzungskonflikten oder Maßnahmen zur Dorfentwicklung sind Wirkungen ländlicher Bodenordnung, die sich auf den ersten Blick aus der Vogelperspektive erschließen lassen: Das Ministerium hat acht Beispiele guter Praxis der ländlichen Bodenordnung durch den interaktiven Vergleich von Luftbildern verschiedener Zeitpunkte in einer Web-Anwendung bereitgestellt. Die Beispiele und deren Beschreibung sind auf der linken Bildschirmseite zu finden. Durch eine Bewegung des grauen Schiebereglers kann ein vergleichender Blick auf historische Luftbilder vor der Bodenordnung aus den Jahren 1988 bis 1994 mit aktuellen Luftbildern hergestellt werden. Die Wirkungen der ländlichen Bodenordnung sind zudem mit Textmarkern dargestellt und textlich erläutert.

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