Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Hinweise für Antragsstellerinnen und Antragsteller:
Räumliche Förderungsvoraussetzungen:
Gefördert werden:
Anträge stellen können:
Höhe der Zuwendung:
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro, 200.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung. Über die Bezirksregierungen können Sie ab dem 1. Juli 2023 bis zum 31. August 2023 Ihre Förderanträge stellen.
Kontakte der Bezirksregierungen:
Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/struktur-und-dorfentwicklung-des-laendlichen-raums Bezirksregierung Detmold: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-33/integrierte-laendliche-entwicklung-1 Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/services/foerderprogramme/laendliche-entwicklung/struktur-und-dorfentwicklung Bezirksregierung Köln: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/foerderung-im-laendlichen-raum/dorferneuerung/struktur Bezirksregierung Münster: https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/33_struktur-_und_-dorfentwicklung/index.html
Als Ansprechpartnerin für die Publizitätsvorschriften und die Mustervorlagen für die Maßnahmen der Programmjahre 2021 und 2022 in der Dorferneuerung steht Ihnen Judith Holtkotte (judith.holtkotte@mlv.nrw.de, 0211-3843-2274) zur Verfügung.