Untersuchungsämter

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Untersuchungsämter prüfen im Auftrag des Landes, des Bundes und der Veterinär- sowie Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tiergesundheit und Strahlenschutz auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, um Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können gekaufte Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände bei dem für sie zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt zur Begutachtung einreichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen. Gründe für eine Beschwerde können beispielsweise vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist. Bürgerinnen und Bürger können die Leistungen der Untersuchungsämter nicht direkt in Anspruch nehmen, sondern nur über die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte.

Die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte überbringen den Untersuchungsämtern die zu untersuchenden Proben zum Beispiel als Planproben, Verdachtsproben oder auch in Folge einer Verbraucherbeschwerde. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation sehr wichtig; sie wird von ausgebildeten Lebensmittel-Kontrolleurinnen und -Kontrolleuren bzw. von amtlichen Kontroll-Assistentinnen und -Assistenten durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer rechtlichen Bewertung, zurück an die Einsender, also die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Diese ergreifen dann, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen.

Auch im Bereich Tiergesundheit nehmen Bürgerinnen und Bürger die Leistungen der Untersuchungsämter beispielsweise über ihren Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt in Anspruch.

Chemische und Veterinäruntersuchungsämter:

Was wird in den Untersuchungsämtern untersucht?
Die Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen untersuchen:

  • Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und Kosmetika zum Beispiel auf
    • Krankheits- oder Verderbniserreger,
    • Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen oder Tierarzneimitteln,
    • Kontaminanten wie zum Beispiel Acrylamid in Backwaren,
    • Zusammensetzung zum Beispiel im Hinblick auf die rechtskonforme Verwendung von Zusatzstoffen wie Konservierungs-, Farb- und Süßstoffen,
    • Gesundheitsgefahren durch das Vorkommen von zum Beispiel Giftstoffen durch Schimmelpilze,
    • gentechnisch veränderte Bestandteile von zum Beispiel Saatgut, Lebensmitteln wie Honig, Soja oder Mais,
    • Bestrahlung und Radioaktivität von zum Beispiel Lebensmitteln tierischer Herkunft und pflanzlicher Herkunft,
    • sowie auf Täuschung zum Beispiel im Hinblick auf Wirkaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln,
    • Fragen zur Kennzeichnung
  • Futtermittel auf unerwünschte und unzulässige Stoffe, Zusatzstoffe, gentechnisch veränderte Zusätze und den Hygienezustand.
  • Tierkörper bei Seuchenverdacht, bei Problemen im Tierbestand, zur Klärung der Todesursache verendeter Tiere, bei Verdacht auf Tierschutz- oder Umweltstraftaten.
  • Organe von Tieren zur Klärung der Art und Ursache von Gewebeveränderungen.
  • Blutproben, um Hinweise auf den Infektionsstatus von Beständen und Einzeltieren zu bekommen.
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