Tierarzneimittel

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Tierarzneimittel unterliegen weitgehend den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie die für den Menschen bestimmten Medikamente und müssen ebenfalls den gesetzlichen Ansprüchen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit genügen. Die Überwachung der Tierarzneimittelanwendung – und hier speziell in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – stellt einen behördlichen Aufgabenschwerpunkt dar.

Antibiotika in der Kritik
Die Gesellschaft hinterfragt zunehmend kritisch, was an Medikamenten in die Tiere gelangt, ob sie im Tierkörper bleiben oder gar über das von Tieren gewonnene Fleisch auf den Menschen übergehen können – und nicht zuletzt was sie nach ihrer Ausscheidung in der Umwelt bewirken. In den letzten Jahren konzentrierte sich das öffentliche Interesse insbesondere auf den hohen Einsatz von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren.

Hintergrund dieser kritischen Betrachtung ist die weltweite Zunahme der Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) befürchtet sogar Zustände wie zu Zeiten vor der Entdeckung des Penicillins, dem ersten gegen bakterielle Erreger eingesetzten Antibiotikum. Zu der gravierenden Resistenzentwicklung trägt auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung bei, denn jeder Einsatz von Antibiotika kann die Ausbreitung resistenter Bakterien fördern. Daher muss mit ihnen sowohl bei Menschen als auch bei Tieren sorgfältig und verantwortungsvoll umgegangen werden. Damit auch künftig noch wirksame Medikamente gegen gefährliche Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen, sind auch in Deutschland Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Human- wie in der Tiermedizin zu treffen.

Der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin wird in Deutschland auf zweierlei Wegen erfasst, zum einen über die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an tierärztliche Hausapotheken abgegebenen Mengen an antibiotischen Wirkstoffen Tierarzneimittelregister), zum anderen über die Therapiehäufigkeit im Rahmen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Tierarzneimittelregister
Die Erfassung der an die tierärztlichen Hausapotheken abgegebenen Menge an antibiotischen Wirkstoffen erfolgt im Tierarzneimittelregister. Während bis 2010 lediglich Schätzungen vorlagen, die von einer Gesamtmenge von jährlich etwa 800 bis 900 Tonnen ausgingen, ergab die erstmalig für das Jahr 2011 geltende Meldepflicht für dieses Jahr eine Menge von 1.706 Tonnen Wirkstoffe. Die öffentliche Kritik an dieser Situation war in der Folge nicht mehr zu überhören. Ein Hauptargument ist die starke Ausbreitung multiresistenter Keime mit gefährlichen Folgen auch für Menschen. Es ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, durch die Begrenzung des Einsatzes von Antibiotika in der intensiven Tierhaltung, die Wirksamkeit von Antibiotika – und damit letztlich auch die Gesundheit von Menschen – nicht länger zu gefährden. Seit 2011 hat sich die abgegebene Menge antibiotischer Wirkstoffe mehr als halbiert. So lag die abgegebene Menge für das Jahr 2016 bei 742 Tonnen und war damit um 964 Tonnen geringer als 2011.

Bundeseinheitliche Datenbank zur Erfassung der Antibiotika-Anwendungen
Ein wesentliches Maßnahmenpaket, mit dem in Deutschland der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduziert und das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen begrenzt werden soll, wurde mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Novelle wird seit 2014 die Häufigkeit des Einsatzes von Antibiotika bei Masttieren statistisch in Therapietagen gemessen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, an wie vielen Tagen ein Tier im jeweiligen Halbjahr als Erfassungszeitraum im Durchschnitt mit einem Wirkstoff behandelt wird.

Aus allen betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden für die Nutzungsarten die bundesweiten Kennzahlen 1 (Median) und 2 (3. Quartil) berechnet. Betriebe, die mit ihrer Therapiehäufigkeit die bundesweiten Kennzahlen für die jeweilige Nutzungsart überschreiten, sind verpflichtet, zusammen mit der bestandsbetreuenden Tierärztin / dem bestandsbetreuenden Tierarzt den Grund des erhöhten Antibiotikaeinsatzes zu ermitteln und gezielte Strategien zu entwerfen, um diesen zu senken. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 ist ein Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaverbrauches zu erstellen und der zuständigen Behörde zu übermitteln.

Innerhalb der ersten Erfassungshalbjahre ist anhand der Daten, die in der staatlichen Antibiotikadatenbank zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit genutzt werden, ein deutlicher Rückgang der bundesweiten Kennzahlen um bis zu rund 50 Prozent festzustellen. Die Antibiotikaabgabemengen gemäß DIMDI-AMV und die bundesweiten Kennzahlen verringern sich derzeit jedoch nur noch gering. Fraglich ist daher, ob Behandlungen mit Antibiotika zukünftig noch deutlich reduziert werden können oder ob der Tiefpunkt der Entwicklung erreicht ist. Zumindest mehren sich Hinweise aus der Landwirtschaft, dass Nutztieren aus medizinischer Sicht eigentlich erforderliche antibiotische Behandlungen vorenthalten werden, um ein statistisch besseres Ergebnis bei Einsatz von Antibiotika zu erzielen.

Das Landwirtschaftsministerium steuert die Überwachung der Tierarzneimittel durch die Festlegung von Zuständigkeiten und durch die Konkretisierung des Überwachungsauftrags auf dem Erlasswege.