Die Jagd erfüllt vielfältige gesellschaftliche Ziele und nimmt öffentliche Interessen wahr. Es sprechen zahlreiche Gründe dafür, dass die Jagd auch in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wie der unseren ihren Platz hat. Dazu zählen die nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten als Lieferanten von Fleisch und der aktive Einsatz für den Schutz der Natur. Jagd ist auch weiterhin notwendig, wo sie im ökologischen Sinne regulierend in der Kulturlandschaft ausgeübt wird. Sie ist sinnvoll, wo sie ohne Schaden für Tierschutz und Natur betrieben werden kann. Die zeitgemäße Nutzung des wildlebenden Tierbestands muss sich dabei an drei Kriterien orientieren: Sie muss tierschutzgerecht sein, sich auf dem jeweils aktuellen Forschungsstand der Wildbiologie bewegen und sich in die ökologischen Zusammenhänge einordnen.
Die Jagd in Nordrhein-Westfalen Das Recht, die Jagd ausüben zu dürfen, ist immer auch mit bestimmten Pflichten verbunden. Dazu gehört die Pflicht, das Wild zu „hegen“, also einen an die örtliche Situation angepassten, artenreichen und gesunden Bestand zu erhalten und dessen Lebensraum zu sichern und zu pflegen. Die Verpflichtung zur Hege ist unverzichtbarer Bestandteil des Jagdrechts. Im Bundesjagdgesetz ist das Ziel definiert. Es umfasst alle Aspekte der Erhaltung und pfleglichen Nutzung der Wildbestände sowie die Sicherung ihrer Lebensräume – oder anders ausgedrückt: Artenschutz, Biotopschutz und nachhaltige Nutzung von Naturgütern. Ziele, die auch im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden. Eine fachgerechte und nachhaltige Hege bedeutet den Ausgleich zwischen den Anforderungen des Tierschutzes und den Interessen der Jägerschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes. Jägerinnen und Jäger sind also nicht nur zur Hege verpflichtet und sorgen für gesunde Bestände jagdbarer Tierarten. Zur Verhütung von Wildschäden regulieren sie auch die Populationen, erhalten tragfähige Lebensräume und schützen die land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. Sie unterstützen die Aufforstung von klimastabilen Mischwäldern, mit denen Jäger, Waldbesitzer und Forstleute die Balance zwischen Wald, Wild und Mensch wiederherstellen wollen.
Grundlegende Voraussetzung, um die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Erwerb des „Jagdscheins“. Wer einen Jagdschein beantragt, muss dafür nachweisen, dass die Jägerprüfung erfolgreich bestanden wurde. Von etwa 83 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands sind über 400.000 Jägerinnen und Jäger. In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil allerdings deutlich höher. Insgesamt haben hier fast 94.000 private Jägerinnen und Jäger ihren Wohnsitz. Bei der Jagd sind Frauen heute keine Seltenheit mehr. Ihr Anteil an der Jägerschaft steigt in Deutschland stetig an. Nordrhein-Westfalen liegt mit einem Frauenanteil von 12 Prozent bundesweit deutlich an der Spitze. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Jagdschülerinnen und -schüler kommen heute nicht mehr vom Land. Für viele Städterinnen und Städter, die sich für die Jagd ausbilden lassen, stehen das intensive Naturerlebnis und der Schutz der Natur im Vordergrund, wenn sie sich für dieses anspruchsvolle Hobby entscheiden. Aber auch die Nutzung des Wildbrets (Wildfleisch) für den Eigengebrauch ist für immer mehr Menschen ein wichtiger Grund, die Jägerausbildung in Angriff zu nehmen.
Die Gesamtjagdfläche (bejagbare Fläche) des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt rund 80 Prozent der Landesfläche. Das sind rund 2.714.000 Hektar, die sich auf insgesamt rund 8.430 Jagdreviere verteilen. Die Jagd darf nur in Revieren mit einer Mindestgröße von 75 Hektar als Eigenjagdbezirk (EJB) oder 150 Hektar in gemeinschaftlichen Jagdbezirken (GJB) ausgeübt werden. Es gibt in Nordrhein-Westfalen rund 4.000 Eigenjagdreviere mit einer durchschnittlichen Größe von rund 216 Hektar. Die Jagdgenossenschaften haben rund 4.430 Reviere mit einer Durchschnittsgröße von rund 418 Hektar verpachtet.