EU-Förderperiode 2023-2027

In der Förderperiode 2023-2027 werden erstmals beide Säulen der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst.

Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der GAP ab 2023 in Deutschland ist der deutsche GAP-Strategieplan.

Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Davon macht die 1. Säule mit der Einkommensgrundstützung, den Direktzahlungen und den Sektorprogrammen den Großteil mit rund 22 Milliarden Euro aus. Diese werden weitestgehend bundeseinheitlich unter der Federführung des Bundes umgesetzt. Knapp acht Milliarden Euro entfallen auf die 2. Säule, die von den Bundesländern umgesetzt wird. Die Mittel der 2. Säule sind mit nationalen Mitteln kozufinanzieren, so dass hier

Mehr als die Hälfte der EU-Mittel werden nach dem deutschen GAP-Strategieplan für Umwelt- und Klimaziele eingesetzt. Damit leistet er im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der EU wichtige Beiträge zur EU-Biodiversitätsstrategie und zur Farm-to-Fork-Strategie.

Die Erstellung des GAP-Strategieplans für Deutschland wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern sowie den Verbänden und Interessengruppen koordiniert. Der GAP-Strategieplan wurde nach mehrjähriger Vorbereitung im Februar 2022 bei der EU-Kommission eingereicht und am 21.11.2022 von dieser genehmigt.

Die Regelungen im Bereich der Direktzahlungen werden in Deutschland wie bisher einheitlich auf nationaler Ebene festgelegt.

Die Umsetzung der künftigen Fördermaßnahmen des ELER werden weiterhin in der Kompetenz der Bundesländer liegen.

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