Tiere in unserer Obhut sind Mitgeschöpfe, die uns anvertraut sind. Sie haben ein Recht auf Betreuung und Pflege. Das Wohlbefinden der Tiere, die wir halten, kann uns nicht gleichgültig sein. Dies gilt sowohl für die Nutztiere in den landwirtschaftlichen Betrieben, für Tiere in Zoos und Zirkussen, aber auch für die immer zahlreicher werdenden Tiere in privaten Haushalten.
Wer macht was im Tierschutz? Grundsätzlich sind für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Als wichtige Ausnahme ist hier aber der Bereich der Tierversuche anzusehen. Für die Genehmigungen und Anzeigen von Tierversuchen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die zuständige Behörde.
Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch die Behörden vor Ort Im Mittelpunkt der behördlichen Aufgaben im Tierschutzbereich steht der amtliche Tierarzt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Ihm kommt hierbei die Position eines Sachwalters im Sinne der Tiere zu. Dies betrifft sowohl die Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch die Überwachung der Vorgaben der aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet neben der Überwachung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, der Kontrolle der Tierversuchsanlagen, die die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten beziehungsweise angezeigten Tierversuche durchführen dürfen, auch den Schutz der Heimtiere.
Tierschutzvereine und Tierheime Viele Bürgerinnen und Bürgern unterstützen die Behörden in ihrer Arbeit für den Tierschutz – oft sogar ehrenamtlich. Hierzu zählen insbesondere die vielen Tierheime und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen. Hier werden nicht nur herrenlose Haus- und Heimtiere aufgenommen, gepflegt und vermittelt, sondern auch der respektvolle Umgang mit unseren Mitgeschöpfen beispielhaft umgesetzt. Deshalb hat die Landesregierung bereits im Jahr 2010 vereinbart, die Tierheime vor Ort mit Projektförderungen finanziell zu unterstützen und eine Richtlinie in Kraft gesetzt, mit der eine Förderung zur Sanierung der Tierheime in Nordrhein-Westfalen möglich ist.
Landesbeirat Tierschutz Der Tierschutzbeirat berät das Ministerium in allen Fragen rund um den Tierschutz und nicht zuletzt bei wichtigen politischen Entscheidungen. Seine Mitglieder, die – von Tierschutzverbänden über die Landwirtschaft bis zu den Tierärzten – aus allen für den Tierschutz relevanten Gruppierungen stammen, bringen dabei ein Höchstmaß an Kompetenz und externem Sachverstand in die Bewältigung anstehender Fragestellungen ein.
Beratungsgremium für den Tierschutz Der Tierschutzbeirat steht dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als beratendes Gremium zur Seite. Durch die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Interessenverbände, wie zum Beispiel Mitgliedern aus dem Tierschutz, der Landwirtschaft und der Tierärzteschaft, wird eine sorgfältige Abwägung aller Aspekte gewährleistet und dazu beigetragen, die anstehenden Probleme vertiefend und mit einem Höchstmaß an Kompetenzen und externem Sachverstand zu bewältigen. Zudem fördert der Beirat die Tierschutzarbeit auch durch eigene Anregungen und Empfehlungen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeirat für Tierschutz und dem Ministerium werden die Belange des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen stetig weiter entwickelt.
Der Beirat für Tierschutz hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. Erfahrungsgemäß hat sich die Tätigkeit des Beirats für den Tierschutz als sehr fruchtbar und zielführend erwiesen und ist daher für die Landesregierung auch weiterhin ein unverzichtbarer und sehr wertvoller Partner.
Organisation des Landestierschutzbeirats NRW Dem Beirat gehören derzeit 18 ehrenamtliche Mitglieder an, die vom Ministerium für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. In der Regel finden die Sitzungen des Beirates für Tierschutz dreimal im Jahr statt, bei besonderen Anlässen sind auch außerturnusmäßige Sitzungen vorgesehen.
Der Beirat für Tierschutz wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unterstützt. Dabei liegt die Geschäftsführung des Beirats für Tierschutz bei dem für den Tierschutz zuständigen Fachreferat des Ministeriums. Dadurch wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Beirat und Ministerium gewährleistet.
Im Beirat werden die wichtigen tierschutzpolitischen Entscheidungen des Ministeriums vorgetragen und zur Beratung gestellt. Es findet ein Meinungsaustausch mit Erörterung der Sachlage unter Abwägung aller Aspekte zwischen dem Ministerium und dem pluralistisch besetzten, aus allen für den Tierschutz relevanten Gruppierungen bestehenden Beirat statt. Dabei kommt der vielfältige und große Sachverstand der Beiratsmitglieder den Tierschutzaspekten zu Gute.
Liste der Mitglieder des Tierschutzbeirates NRW
Vorsitzende:
Stellvertretender Vorsitzender: