Tierschutz und Tierhaltung

Foto: istockphoto/U. J. AlexanderTiere in unserer Obhut sind Mitgeschöpfe, die uns anvertraut sind. Sie haben ein Recht auf Betreuung und Pflege. Das Wohlbefinden der Tiere, die wir halten, kann uns nicht gleichgültig sein. Dies gilt sowohl für die Nutztiere in den landwirtschaftlichen Betrieben, für Tiere in Zoos und Zirkussen, aber auch für die immer zahlreicher werdenden Tiere in privaten Haushalten.

Wer macht was im Tierschutz?
Grundsätzlich sind für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Als wichtige Ausnahme ist hier aber der Bereich der Tierversuche anzusehen. Für die Genehmigungen und Anzeigen von Tierversuchen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die zuständige Behörde.

Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch die Behörden vor Ort
Im Mittelpunkt der behördlichen Aufgaben im Tierschutzbereich steht der amtliche Tierarzt  des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Ihm  kommt hierbei die Position eines Sachwalters im Sinne der Tiere zu. Dies betrifft sowohl die Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch die Überwachung der Vorgaben der aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet neben der Überwachung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, der Kontrolle der Tierversuchsanlagen, die die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten beziehungsweise angezeigten Tierversuche durchführen dürfen, auch den Schutz der Heimtiere.

Tierschutzvereine und Tierheime
Viele Bürgerinnen und Bürgern unterstützen die Behörden in ihrer Arbeit für den Tierschutz – oft sogar ehrenamtlich. Hierzu zählen insbesondere die vielen Tierheime und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen. Hier werden nicht nur herrenlose Haus- und Heimtiere aufgenommen, gepflegt und vermittelt, sondern auch der respektvolle Umgang mit unseren Mitgeschöpfen beispielhaft umgesetzt. Deshalb hat die Landesregierung bereits im Jahr 2010 vereinbart, die Tierheime vor Ort mit Projektförderungen finanziell zu unterstützen und eine Richtlinie in Kraft gesetzt, mit der eine Förderung zur Sanierung der Tierheime in Nordrhein-Westfalen möglich ist.

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