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Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist die Haltung von besonders giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Wer solche Tiere wie bestimmte Giftschlangenarten, Skorpione oder Webspinnen hält, hat diese der zuständigen Behörde anzuzeigen und seine Zuverlässigkeit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen, um die Tiere weiter halten zu dürfen.

Neues Gifttiergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 24.06.2020 das von der Landesregierung im vergangenen Dezember vorgelegte Gifttiergesetz beschlossen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger untersagt das neue Gesetz die Neuanschaffung besonders giftiger Tieren und reguliert bestehende Privathaltungen in Nordrhein-Westfalen. Auch muss die private Haltung dieser Tiere erstmals gemeldet werden.

Der neuen Regelung unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise tödlichen Gefahr für den Menschen werden können. Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere hält, darf diesen Bestand auch künftig behalten. Allerdings müssen diese Haltungen innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt werden. Außerdem muss jeder Halter seine Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können. Wer diese Anforderungen nicht erfüllen kann oder will, hat die Möglichkeit, auf die weitere Haltung zu verzichten und die von ihm gehaltenen Gifttiere dem LANUV zu überlassen.

In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sind Haltungen weiterhin erlaubt, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.

Umsetzung ab 01.01.2021
Das neue Gesetz und die damit verbundene Anzeigepflicht für bereits jetzt gehaltene Gifttiere ist nach dem Beschluss des Landtags am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Hinweise zum Vollzug des Gifttiergesetzes, insbesondere zu den neu eingeführten Anzeige- und Nachweispflichten veröffentlicht das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.

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