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Das Landwirtschaftsministerium unterstützt und initiiert Maßnahmen, die die Chancen und Position der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft am Markt verbessern. Gefördert werden die Entwicklung und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten, die zum Beispiel von Erzeugerzusammenschlüssen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung oder von Regionalvermarktungsinitiativen umgesetzt werden.

Absatzförderung
Die Unterstützung der Branchenakteure bei der Erschließung neuer und nachhaltig geprägter Marktpotenziale ist ein wichtiges Anliegen des Ministeriums Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das Ministerium bietet entsprechende Förderprogramme für die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe an.

Dazu zählen Maßnahmen wie:

  • die Beratung bei der Vermarktung nordrhein-westfälischer Produkte mit besonderen Qualitätsmerkmalen, beispielsweise Beantragung des EU-Geoschutzes für landestypische Spezialitäten. Derzeit sind 14 regionale Spezialitäten aus Nordrhein-Westfalen europaweit als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und eine Spezialität als geschützter Ursprung (g.U.) anerkannt
  • die Begleitung bei der Entwicklung und Erstellung eines Vermarktungskonzeptes basierend insbesondere auf Marktstudien und Marktanalysen
  • Unterstützung der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen zu innovativen Vermarktungsstrategien für die praktische Umsetzung, wie zum Beispiel Verkaufstraining für die Direktvermarktung, Medientraining und Beteiligung an Messe-Auftritten
  • Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit – zum Beispiel durch Publikationen und Veröffentlichungen, Informationsveranstaltungen und Verbraucherinformation, Produktpräsentation in Form von Genusstagen, Aktionstagen und Infotainmentprogrammen, gemeinsame Messeauftritte

Verbesserung der Vermarktungsstrukturen
Effiziente Absatzstrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor der Land- und Ernährungswirtschaft. Deshalb bezuschusst Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „NRW-Programms Ländlicher Raum“ und darüber hinaus Projekte, die auf eine bessere Verarbeitung und Vermarktung sowie den Auf- oder Ausbau neuer Absatzmärkte abzielen. Die Finanzierung der Förderung erfolgt mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sind:

  • Zuschüsse für Erstinvestitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung; insbesondere kleine und mittlere verarbeitende Unternehmen, die eng mit landwirtschaftlichen Erzeugern zusammenarbeiten, sollen dazu befähigt werden, den Herausforderungen des Marktes, vor allem auch durch den effizienten Einsatz von Ressourcen zu begegnen
  • Gründung von Erzeugergemeinschaften: Durch die Bündelung des Angebots soll die Verhandlungsposition der Erzeuger innerhalb der Wertschöpfungskette gestärkt werden. Dem voraus geht eine kartellrechtliche Freistellung der Erzeugerorganisationen durch eine Anerkennung nach dem Agrarmarktstrukturgesetz
  • Förderung der Zusammenarbeit für kurze Vermarktungsketten: Durch Zusammenarbeit von Akteuren verschiedener Stufen soll die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse insbesondere des lokalen Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung angepasst werden

Die Regionalvermarktungsagentur
Die Regionalvermarktungsagentur im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steht Vermarktungsinitiativen beratend zur Seite. Mit Hilfe dieser Beratung sind bereits vielfältige Projekte entstanden. Auch für die Bewilligung von Fördermaßnahmen ist das LANUV zuständig.

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