Das Landwirtschaftsministerium unterstützt und initiiert Maßnahmen, die die Chancen und Position der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft am Markt verbessern. Gefördert werden die Entwicklung und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten, die zum Beispiel von Erzeugerzusammenschlüssen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung oder von Regionalvermarktungsinitiativen umgesetzt werden.
Absatzförderung Die Unterstützung der Branchenakteure bei der Erschließung neuer und nachhaltig geprägter Marktpotenziale ist ein wichtiges Anliegen des Ministeriums Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das Ministerium bietet entsprechende Förderprogramme für die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe an.
Dazu zählen Maßnahmen wie:
Verbesserung der Vermarktungsstrukturen Effiziente Absatzstrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor der Land- und Ernährungswirtschaft. Deshalb bezuschusst Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „NRW-Programms Ländlicher Raum“ und darüber hinaus Projekte, die auf eine bessere Verarbeitung und Vermarktung sowie den Auf- oder Ausbau neuer Absatzmärkte abzielen. Die Finanzierung der Förderung erfolgt mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sind:
Die Regionalvermarktungsagentur Die Regionalvermarktungsagentur im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steht Vermarktungsinitiativen beratend zur Seite. Mit Hilfe dieser Beratung sind bereits vielfältige Projekte entstanden. Auch für die Bewilligung von Fördermaßnahmen ist das LANUV zuständig.