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Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern setzt das Verbraucherschutzministerium zur Vorbeugung oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen auf wirksame Kontrollen, umfassende Information und Transparenz.

Kontrolle…
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Die Verantwortung hierfür liegt bei Herstellerbetrieben und Händlern dieser Produkte. Die Unternehmen führen dazu systematisch eigene Kontrollen durch. Zusätzlich überprüft die amtliche Lebensmittelüberwachung die verantwortlichen Betriebe und deren Produkte risikoorientiert, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, aber auch vor Irreführung und Täuschung zu schützen. So werden in Nordrhein-Westfalen jährlich mehr als 90.000 Proben von Lebensmitteln, Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen untersucht. Bei den sogenannten Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt handelt es sich zum Beispiel um Verpackungen, Küchenutensilien, Geschirr oder Maschinen zur Lebensmittelherstellung.

…und Information
Transparenz durch Information ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung des Vertrauens mündiger Konsumentinnen und Konsumenten. Wichtig ist dabei nicht nur die umfassende Kennzeichnung der Lebensmittel selbst, sondern auch die aktive Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet. So können sich Interessierte in Nordrhein-Westfalen auf Internet-Portalen des Landes über Warnungen vor gesundheitsschädlichen Produkten ebenso informieren, wie über die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse oder über die Ergebnisse der Kontrollen auf gentechnische Veränderungen.

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