Foto: istockphoto/jokuephotography Eine Maschine hebt einen Baumstamm an.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Forstwirtschaft insbesondere wegen ihrer Wohlfahrtswirkungen des Waldes und volkswirtschaftlichen Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen im Vordergrund. Für die privaten und kommunalen Forstbetriebe sowie die forstlichen Zusammenschlüsse gibt es eine Vielzahl von Förderangeboten. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW informiert über die einschlägigen Richtlinien und berät bei der Antragstellung.

Förderung zum Nutzen der Allgemeinheit
Der Wald hat für die Umwelt, das Klima, die Artenvielfalt, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit und das Landschaftsbild eine große Bedeutung. Sein volkswirtschaftlicher Nutzen ist bedeutend und für die Erholung der Menschen spielt er eine große Rolle. Sowohl das Bundeswald- als auch das Landesforstgesetz NRW fordern die Unterstützung der Forstwirtschaft zum Nutzen der Allgemeinheit. Nordrhein-Westfalen hat mit rund 63 Prozent den höchsten Privatwaldanteil aller Bundesländer in Deutschland. Da somit auch die privaten Wälder eine große Bedeutung im Hinblick auf die Erfüllung der Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen, hier in Nordrhein-Westfalen besonders die Erholungsfunktion haben, ist eine nachhaltige Förderung und eine sachkundige Beratung der Waldbesitzenden und Betreuung ihrer Waldflächen erforderlich.

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Die große Privatwaldfläche in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 585.000 Hektar) ist mit regionalen Unterschieden durch sehr kleine Besitzgrößen und Zersplitterung der Flächen gekennzeichnet. Deshalb werden in Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern seit langem besonders gefördert. Mehr als 65.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit etwa 350.000 Hektar Waldflächen haben sich in rund 240 Forstbetriebsgemeinschaften und anderer Formen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert, um die Bewirtschaftung ihrer Grundstücke durch eine bessere Abstimmung und die Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu optimieren. Unterstützung bei der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen erhalten die Zusammenschlüsse im Rahmen der Förderrichtlinien zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.

 

Welche Förderangebote gibt es?

Für forstliche Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten. Es gibt Förderprogramme für die mehrjährige Maßnahmen der Wiederaufforstung von Waldflächen oder zur kurzfristigen Durchführung kleinere Projekte. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen. Mit diesem Angebot unterstützt des Land Nordrhein-Westfalen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer seit 2019 bei der Beseitigung der Schäden, die durch Stürme, Dürren und Borkenkäfer verursacht werden genauso, wie bei der anschließend erforderlichen Wiederbewaldung.

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bietet Beratung bei der Antragstellung an. In seiner Zuständigkeit liegt auf der Ebene der Regionalforstämter auch die Bewilligung der Anträge sowie die weitere Abwicklung, Überwachung und Kontrolle des gesamten Fördergeschehens.

Folgende Förderrichtlinien mit den jeweiligen Förderangeboten lassen sich unterscheiden:

1. Förderrichtlinien Privat- und Körperschaftswald

  1. Naturnahe Waldbewirtschaftung: dazu gehören der Umbau von Reinbeständen in stabile Laub- und Laub-Nadel-Mischbestände sowie die Bodenschutzkalkung
  2. Naturschutzmaßnahmen im Wald: dazu gehören Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, wie die Anlage von Biotopen und den Erhalt von Alt- und Biotopbäumen)
  3. Erstaufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen und Einkommensverlustprämie
  4. Forstwirtschaftlicher Wegebau (zum Beispiel die Grundinstandsetzung von Waldwegen)
  5. Förderung der Verwaltungskosten forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei Neugründung, Zusammenlegung oder Fusion

2. Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

  1. Räumung von Kalamitätsflächen nach Schadereignissen
  2. Insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen
  3. Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen,
  4. Anlage und Erweiterung von Feuerlöschteichen und Löschwasserentnahmestellen
  5. Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung

3. Förderrichtlinien zur Förderung der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

4. Förderrichtlinien zur Förderung der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Die einzelnen Fördermaßnahmen werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Bei einzelnen Maßnahmen erfolgt die Finanzierung allein durch das Land Nordrhein-Westfalen. Der weitaus größere Teil der förderfähigen Maßnahmen wird durch Nordrhein-Westfalen, den Bund (Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) inhaltlich ausgestaltet und gemeinsam finanziert. Die geltenden Förderrichtlinien für den Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen beschreiben die einzelnen Fördermaßnahmen nach Art und Umfang sowie die Rahmenbedingungen, die dabei zu beachten sind. Sie sind somit Grundlage und wesentlicher Teil des Regelwerkes für die Förderung der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

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