Jägerprüfung

Inhalte dieser Rubrik

Die Jägerprüfung ist erforderlich für die erste Erteilung des Jagdscheines. Sie wird von den unteren Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in ganz Nordrhein-Westfalen am gleichen Tag und zur gleichen Zeit statt.

Prüfungsfragen gesetzlich vorgegeben
Der Fragebogen wird landeseinheitlich von der Obersten Jagdbehörde erstellt. Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben, so dass die Oberste Jagdbehörde in jedem Jahr die Prüfungsfragen aus dem Gesamtkatalog auswählt.

Der Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse in vielen Bereichen nachweisen – unter anderem:

  • Tierarten, Wildbiologie, Naturschutz, Wildhege
  • Jagdbetrieb, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Wildkrankheiten
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen
  • Jagdrecht, Einzelbestimmungen des Waffenrechts, Tierschutzrecht, Natur- und Landschaftsrecht
  • Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienischen Erfordernisse
  • Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets

Downloads:

Dürfen wir
Ihnen weiterhelfen?