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Lebensmittel-Bedarfsgegenstände sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Das kann während der Herstellung, dem Handel oder auch durch den Verbrauch erfolgen. Dazu gehören aber auch Maschinen, die zur gewerblichen Herstellung von Lebensmitteln genutzt werden. Um den Verbraucher zu schützen, hat der europäische Gesetzgeber hohe Anforderungen an diese Materialien gestellt.

Unter dem Begriff „Lebensmittel-Bedarfsgegenstände“ können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nur sehr wenig vorstellen. Es handelt sich dabei um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Gegenstände mit Lebensmittelkontakt sind auch Maschinen, die zur gewerblichen Herstellung von Lebensmitteln genutzt werden, wie beispielsweise Braukessel oder Kutterwannen zur Herstellung von Wurstwaren. Schließlich spielt auch die Verpackung eine wichtige Rolle, denn diese ermöglicht oftmals erst die Abgabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Um den Verbraucher zu schützen, hat der europäische Gesetzgeber hohe Anforderungen an diese Materialien gestellt: Lebensmittel-Bedarfsgegenstände dürfen bei Gebrauch weder gesundheitlich bedenkliche Stoffe, noch geruchlich oder geschmacklich auffällige Stoffe an das Lebensmittel abgeben. Außerdem dürfen sie keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel herbeiführen. Lebensmittelbedarfsgegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, müssen entweder mit der Angabe „für Lebensmittelkontakt“ oder mit einem Hinweis auf den Zweck der Verwendung oder dem allgemeinen Symbol für Lebensmittelkontakt gekennzeichnet sein.

In Nordrhein-Westfalen werden rund 2.000 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt jährlich durch die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter stichprobenartig untersucht. Die Beanstandungsquote liegt bei etwa zehn Prozent.

Unüberschaubare Reaktionsprodukte in Kunststoffverpackungen
Viele unserer Lebensmittel befinden sich heute im ständigen Kontakt mit Kunststoffen: Ob der Joghurt im Plastikbecher, Wurst und Käse auf Einlegern in Plastikverpackungen oder Kaffee in Einweg-Bechern, die meisten dieser Verpackungen bestehen aus Polystyrol – eigentlich gedacht als Alternative zu Polycarbonat, das auf dem viel kritisierten Bisphenol A basiert. Doch auch beim Polystyrol können unbeabsichtigte Reaktionsprodukte entstehen. Gemäß der Rahmenverordnung der EU für Lebensmittelkontaktmaterialien müssen Hersteller solcher Produkte gewährleisten, dass keine Bestandteile der Kontaktmaterialien ins Lebensmittel übergehen, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Dazu gehören auch die bei der Herstellung möglicherweise entstandenen Reaktionsprodukte – sogenannte NIAS (not intentionally added substances). Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Kunststoffe sowie der unübersichtlichen Anzahl an möglichen NIAS, gibt es oft keine Kenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen solcher Reaktionsprodukte. Nebenprodukte wie zum Beispiel Styrololigomere entstehen bei der Herstellung von Polystyrol: Eine hinreichende toxikologische Bewertung dieser Substanzen wurde noch nicht vorgenommen, eine Aussage über gesundheitliche Auswirkungen war bisher noch nicht möglich.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Münster (CVUA-MEL) konnte eine Methode entwickeln, um Styrololigomere in Lebensmitteln nachzuweisen. Für ihre Studie untersuchten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwölf Proben aus Polystyrol, beispielsweise Coffee-to-go-Becher, Trinkflaschen und Trinkbecher sowie Vorratsdosen. Die Produkte wurden unterschiedlichen realistischen Bedingungen ausgesetzt. Die Styrololigomere gingen in allen Proben auf die Lebensmittel über. Getestet wurde dies mit Hilfe von geeigneten Prüflebensmitteln, die standardisiert unterschiedliche Lebensmitteleigenschaften (zum Beispiel fetthaltig, wässrig, alkoholisch) simulieren. Mit steigenden Temperaturen und längeren Verweilzeiten in den Lebensmittelkontaktmaterialien war auch ein Anstieg der Gehalte an Styrololigomeren zu verzeichnen. Besonders hohe Gehalte gab es bei Sonnenblumenöl und Miglyol (Neutralöl).

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde gebeten, die Untersuchungsergebnisse toxikologisch zu bewerten. Das BfR kommt zu der Einschätzung, dass es aufgrund der bisherigen Ergebnisse keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gebe. Die dortigen Expertinnen und Experten schätzen jedoch, dass andere Polystyrole, zum Beispiel in geschäumter Form, wahrscheinlich höhere Gehalte an Oligomeren freisetzen. Um dies nachzuweisen, seien weitere Untersuchungen nötig. Das Problem mit den NIAS wird auch in Zukunft verstärkt bestehen. Aufgrund der vielfältigsten Kunststoffmaterialien haben die Hersteller kaum noch einen Überblick über die unerwünscht entstandenen Nebenprodukte. Damit Produkte aber als unbedenklich eingestuft werden können, muss auch die Unbedenklichkeit der Reaktionsnebenprodukte nachgewiesen werden.

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