Hobby-Tierhaltung

Wer ein Tier hält oder betreut, muss es artgerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen. Ein Haustier muss genügend Bewegung haben. Es dürfen ihm keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. So schreibt es das Tierschutzgesetz vor. Für die allermeisten Tierfreundinnen und Tierfreunde sind diese Anforderungen eine Selbstverständlichkeit. Sie wollen nur das Beste für ihr Tier.

Verantwortungsbewusste Tierhalterinnen und Tierhalter
Die große Mehrzahl der Hobby-Tierhalterinnen und -Tierhalter verhält sich nicht nur tierfreundlich, sondern auch verantwortungsbewusst. Viele engagieren sich darüber hinaus auch sozial – in Vereinen und Verbänden sowohl für den Tierschutz als auch für züchterische Belange und im Sport. Die Landesregierung unterstützt beispielsweise in besonderer Weise die Imkerinnen und Imker, die Züchterinnen und Züchter von Rassekaninchen und Rassegeflügel und den Pferdesport. Zu diesem hat Nordrhein-Westfalen aufgrund einer langen Tradition der Pferdezucht ein besonderes Verhältnis: Mit dem Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf unterhält das Land eine Einrichtung, die erfolgreiche Zuchtarbeit betreibt und mit seiner geschichtlichen Entwicklung ein hohes Kulturgut darstellt.

Allerdings stellen sich auf dem Gebiet der Hobby-Tierhaltung auch immer wieder neue Herausforderungen: Hauskatzen beispielsweise haben ein hohes Vermehrungspotenzial und können bei unkontrollierter Fortpflanzung lokal zu einem Problem werden. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt deshalb regelmäßig Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.

Für den Umgang mit Hunden regelt das Landeshundegesetz allgemeine Grundpflichten. Sie gelten für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse. Es gelten danach unter anderem ein allgemeines Gebot zur Rücksichtnahme, eine Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr und das Verbot von Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung. Kurzum: Regeln, die für die Hundehalterin und den Hundehalter ohnehin selbstverständlich sein sollten.

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