Foto: istockphoto/-RoMy- Eine Person guckt durch ein Fernglas.

Für die Ausgestaltung der Forstpolitik sowie als Grundlage für die Waldbewirtschaftung werden vielfältige Informationen zu den Waldökosystemen benötigt, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder. Waldinventuren, Monitoringprogramme und weitere Untersuchungen liefern hierzu umfassende Datengrundlagen.

Großrauminventuren
Die Bundeswaldinventur (BWI) ist eine bundesweite Stichprobeninventur auf der Grundlage permanenter Probepunkte. Ihre rechtliche Basis bildet das Bundeswaldgesetz, in dem mit § 41a im Jahr 1984 die Durchführung der Bundeswaldinventur verankert wurde. Die BWI ist alle zehn Jahre für das gesamte Bundesgebiet und einheitlich für alle Eigentumsarten durchzuführen. Die bislang letzte Erhebung fand im Jahr 2022 statt.

Ergänzend hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Landesforstgesetzes (LFoG) die Durchführung einer Landeswaldinventur (LWI) beschlossen, die zeitlich und methodisch an die Bundeswaldinventur gekoppelt ist und ebenfalls im Zehnjahresrhythmus erfolgt. Ziel der Landeswaldinventur ist die flächendeckende Erhebung umfassender sowie regional differenzierter Informationen über die Waldverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Während der Bundeswaldinventur ein Stichprobenraster von 4 x 4 km zugrunde liegt, basiert die nordrhein-westfälische Landeswaldinventur auf einer vierfach höheren Stichprobendichte mit einem Raster von 2 x 2 km.

Die Inventuren liefern unter anderem Daten zum Alter und zur Baumartenzusammensetzung der Waldbestände, zum Vorkommen und Umfang des ökologisch bedeutsamen Totholzes sowie zur Höhe des Holzvorrats und zur strukturellen Vielfalt der Wälder. Darüber hinaus ermöglichen die Ergebnisse eine belastbare Quantifizierung der Auswirkungen außergewöhnlicher Naturereignisse, wie etwa des Orkans „Friederike“ im Januar 2018, sowie der daran anschließenden Kalamitätsereignisse.

Für das Gebiet Nordrhein-Westfalens koordiniert der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen die Datenerhebungen zur Bundes- und Landeswaldinventur. Die Aufnahmen im Gelände werden überwiegend von freien forstlichen Fachunternehmen durchgeführt.

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur wurden im Jahr 2024 durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veröffentlicht. Die Ergebnisse der Landeswaldinventur sind über das Informationsangebot „Landeswaldinventur NRW“ öffentlich zugänglich.

Forstliches Umweltmonitoring
Das forstliche Umweltmonitoring ist aus der Debatte über die „neuartigen Waldschäden“ und den „sauren Regen“ zu Beginn der 1980er Jahre hervorgegangen und untersucht seit über 40 Jahren den ökologischen Zustand und die Entwicklung der Wälder. Mittlerweile stehen die Auswirkungen des Klimawandels und die Spätfolgen der Schadstoffeinträge im Fokus des Monitorings. Die Langzeituntersuchungen des forstlichen Umweltmmonitorings stellen eine bedeutende Informationsquelle und ein wichtiges Feedback-Instrument für Politik- und Forstwirtschaftsmaßnahmen dar.

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am bundesweiten forstlichen Umweltmonitoring. Nebeneinander finden systematische Stichprobenverfahren als sogenanntes Level I-Programm statt – ein extensives Monitoring in den Bereichen Bodenzustandserhebung und Waldzustandserhebung. Landesweit wird dafür ein Raster von 4 x 4 km (527 Punkte) angelegt.

Die Daten aus Boden- und Waldzustandserhebung werden als flächenrepräsentative Erhebung zur landes- bzw. bundesweiten Hochrechnung genutzt. Auf diese Weise werden der Zustand des Waldes und seine Veränderungen bewertet. Hierzu gehören die Belastung der Waldböden durch Versauerung und Schwermetall, aber auch der Erfolg von Waldkalkungen.

Auf gezielt ausgesuchten Dauerbeobachtungsflächen wird ergänzend ein Intensivmonitoring (Level II-Programm) durchgeführt, um relevante Vorgänge in Ökosystemen zu untersuchen. Es erfasst kontinuierlich atmosphärische Stoffeinträge, das Wachstum, den Kronenzustand und den Ernährungszustand der Bäume sowie die Zusammensetzung der Bodenlösung. Erhebungen zur Witterung, zur Artenzusammensetzung der Bodenvegetation (Biodiversität) und zum Streufall ergänzen das Programm. Die Auswertungen zeigen, wie das Wachstum der Bäume und ihr Kronenzustand sich gegenseitig beeinflussen und wie beides auf Stickstoffeintrag und Trockenheit reagiert.

An der Durchführung des forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen sind das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Geologische Dienst NRW beteiligt.

Die Rechtsgrundlage für das forstliche Umweltmonitoring ist die Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring des BMEL mit Zustimmung des Bundesrates, welche sich § 41a Absatz 6 Bundeswaldgesetz stützt.

Waldforschung
Die vielfältigen Fragestellungen zu Wäldern und zur Waldbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen werden von der Landesforstverwaltung, weiteren Einrichtungen der Landesverwaltung sowie verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht. Die Landesforstverwaltung kooperiert diesbezüglich auch mit dem 2017 gegründeten Bonner Büro des Europäischen Forstinstituts. Zu Forschungsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen gehören die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, eine integrierte Waldbewirtschaftung, die urbane Waldnutzung, die Nutzung moderner Informationstechnologien bei der Waldbewirtschaftung sowie der Cluster der Forst- und Holzwirtschaft.

In 2021 fand die zweite Veranstaltung zur Waldforschung in Nordrhein-Westfalen statt. Die Einrichtung eines Forschungsnetzwerks Wald NRW wird derzeit vorbereitet. Über das Internetportal Waldinfo.NRW bzw. weitere Downloadmöglichkeiten wie perspektivisch Open.NRW werden vielfältige relevante Walddaten für die Forschung und Lehre benutzerfreundlich bereitgestellt.

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