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Für die Ausgestaltung der Forstpolitik sowie als Grundlage für die Waldbewirtschaftung werden vielfältige Informationen zu den Waldökosystemen benötigt, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder. Waldinventuren, Monitoringprogramme und weitere Untersuchungen liefern hierzu umfassende Datengrundlagen.

Großrauminventuren
Die Bundeswaldinventur (BWI) ist eine bundesweite Stichprobeninventur mit permanenten Probepunkten. Rechtliche Grundlage für die BWI ist das Bundeswaldgesetz mit dem 1984 eingefügten § 41a zur Bundeswaldinventur. Sie ist alle zehn Jahr für das gesamte Bundesgebiet für alle Eigentumsarten einheitlich durchzuführen. Die bislang letzte BWI hat im Jahr 2012 stattgefunden.

Ergänzend dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, auf der rechtlichen Grundlage des Landesforstgesetzes (LFoG) auch eine an die Bundeswaldinventur zeitlich und methodisch gekoppelte Landeswaldinventur (LWI) alle 10 Jahre zu erheben. Diese wurde zuletzt im Jahr 2014 durchgeführt. Das erklärte Ziel ist die landesweite Erhebung umfassender und regional differenzierter Daten über die Waldverhältnisse in Nordrhein-Westfalen.

Die Landeswaldinventur liefert beispielsweise Daten zum Alter der Waldbestände, zur Baumartenzusammensetzung, zur Situation des ökologisch wichtigen Totholzes in den Wäldern sowie zur Höhe des Holzvorrats und der Vielfalt in den Wäldern. Auch Auswirkungen von schwerwiegenden Naturereignissen wie des Orkans „Kyrill“ im Jahre 2007 und zukünftig auch zu den letztjährigen Kalamitätsereignissen können durch die LWI deutlich und mit belastbaren Zahlen abbildbar gemacht werden.

Für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen koordiniert der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Datenaufnahmen zur Bundes- und Landeswaldinventur. Die Aufnahmen Vor-Ort erfolgen durch freie Fachunternehmer. Die Ergebnisse der Bundes- und Landeswaldinventuren werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht.

Forstliches Umweltmonitoring
Das forstliche Umweltmonitoring ist aus der Debatte über die „neuartigen Waldschäden“ und den „sauren Regen“ zu Beginn der 1980er Jahre hervorgegangen und untersucht seit über 40 Jahren den ökologischen Zustand und die Entwicklung der Wälder. Mittlerweile stehen die Auswirkungen des Klimawandels und die Spätfolgen der Schadstoffeinträge im Fokus des Monitorings. Die Langzeituntersuchungen des forstlichen Umweltmmonitorings stellen eine bedeutende Informationsquelle und ein wichtiges Feedback-Instrument für Politik- und Forstwirtschaftsmaßnahmen dar.

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am bundesweiten forstlichen Umweltmonitoring. Nebeneinander finden systematische Stichprobenverfahren als sogenanntes Level I-Programm statt – ein extensives Monitoring in den Bereichen Bodenzustandserhebung und Waldzustandserhebung. Landesweit wird dafür ein Raster von 4 x 4 km (527 Punkte) angelegt.

Die Daten aus Boden- und Waldzustandserhebung werden als flächenrepräsentative Erhebung zur landes- bzw. bundesweiten Hochrechnung genutzt. Auf diese Weise werden der Zustand des Waldes und seine Veränderungen bewertet. Hierzu gehören die Belastung der Waldböden durch Versauerung und Schwermetall, aber auch der Erfolg von Waldkalkungen.

Auf gezielt ausgesuchten Dauerbeobachtungsflächen wird ergänzend ein Intensivmonitoring (Level II-Programm) durchgeführt, um relevante Vorgänge in Ökosystemen zu untersuchen. Es erfasst kontinuierlich atmosphärische Stoffeinträge, das Wachstum, den Kronenzustand und den Ernährungszustand der Bäume sowie die Zusammensetzung der Bodenlösung. Erhebungen zur Witterung, zur Artenzusammensetzung der Bodenvegetation (Biodiversität) und zum Streufall ergänzen das Programm. Die Auswertungen zeigen, wie das Wachstum der Bäume und ihr Kronenzustand sich gegenseitig beeinflussen und wie beides auf Stickstoffeintrag und Trockenheit reagiert.

An der Durchführung des forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen sind das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Geologische Dienst NRW beteiligt.

Die Rechtsgrundlage für das forstliche Umweltmonitoring ist die Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring des BMEL mit Zustimmung des Bundesrates, welche sich § 41a Absatz 6 Bundeswaldgesetz stützt.

Waldforschung
Die vielfältigen Fragestellungen zu Wäldern und zur Waldbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen werden von der Landesforstverwaltung, weiteren Einrichtungen der Landesverwaltung sowie verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht. Die Landesforstverwaltung kooperiert diesbezüglich auch mit dem 2017 gegründeten Bonner Büro des Europäischen Forstinstituts. Zu Forschungsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen gehören die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, eine integrierte Waldbewirtschaftung, die urbane Waldnutzung, die Nutzung moderner Informationstechnologien bei der Waldbewirtschaftung sowie der Cluster der Forst- und Holzwirtschaft.

In 2021 fand die zweite Veranstaltung zur Waldforschung in Nordrhein-Westfalen statt. Die Einrichtung eines Forschungsnetzwerks Wald NRW wird derzeit vorbereitet. Über das Internetportal Waldinfo.NRW bzw. weitere Downloadmöglichkeiten wie perspektivisch Open.NRW werden vielfältige relevante Walddaten für die Forschung und Lehre benutzerfreundlich bereitgestellt.

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