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Wer die Beizjagd ausüben möchte, benötigt einen Falknerjagdschein. Für die erste Erteilung des Falknerjagdscheins müssen die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung (ohne das Fach Waffenkunde und Schießen) die Falknerprüfung bestanden haben. Die Prüfung findet einmal jährlich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Essen statt.

Prüfung beim Landesamt
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im mündlichen Teil werden Sachgebiete, wie beispielsweise Kenntnis der Greifvögel, Haltung und Pflege von Beizvögeln, Ausübung der Beizjagd oder Rechtsgrundlagen der Falknerei geprüft. Im praktischen Teil umfasst die Prüfung Fragen der Haltung von Greifvögeln und Ausübung der Beizjagd mit der Handhabung von Falknereigeräten. Wird ein Teil der Prüfung nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Die vollständigen Anträge auf Zulassung zur Falknerprüfung sind spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin beim LANUV einzureichen. Vordrucke für den Antrag auf Zulassung können per E-Mail oder schriftlich angefordert werden. Dem Antrag ist ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf, und der Nachweis über die nach § 11 Absatz 5 oder § 19 Absatz 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes bestandenen Jägerprüfung beizufügen.

Für die Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 120 Euro und für das Zulassungsverfahren eine Gebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten.

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