Jagdrecht

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Die Jagd ist im Wesentlichen im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Aber nicht alle wildlebenden Tiere unterliegen dem Jagdrecht. Mit dem Jagdrecht ist ausdrücklich die Pflicht zur Hege der Tiere verbunden.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Jagd
Die Jagd darf nur in abgegrenzten Jagdbezirken ausgeübt werden. Wer sie ausübt muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen, dessen erste Erteilung eine bestandene Jägerprüfung voraussetzt. Neben der einschlägigen Rechtsetzung der Europäischen Union (Wildbrethygiene), des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen ist auch die Unfallverhütungsvorschrift Jagd zu beachten. Hierzu gehören unter anderem Vorschriften zu Schonzeiten, zu Beschränkungen der Jagdausübung, zur Gestaltung der Jagdbezirke und zu Bußgeldvorschriften bei Vergehen gegen das Jagdgesetz.

Nachfolgend finden Sie wichtige Rechtsgrundlagen, die in Nordrhein-Westfalen gelten:

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