Zur Förderung der Fischerei und der Aquakultur stehen in Nordrhein-Westfalen zwei Förderinstrumente zur Verfügung: Die Mittel aus der Erhebung der Fischereiabgabe und der Europäischen Fischereiförderung (EMFF).
Abgabe wird zweckgebunden erhoben Mit der Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Fischereischeins wird zusätzlich eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. Diese Fischereiabgabe wird für die Förderung der Fischerei verwendet. Grundsätzlich kommen alle fischereidienlichen Maßnahmen im Sinne der Vorschriften des Landesfischereigesetzes für eine Förderung aus Fischereiabgabe in Betracht:
Gefördert werden können Fischereiberechtigte (Fischereigenossenschaften, Fischereipächter) und Fischereiverbände. Die Details der Förderung werden in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe geregelt. Anträge sind zweifach, entweder über den jeweils zuständigen Fischereiverband oder direkt bei der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen.
Förderung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Nordrhein-Westfalen beteiligt sich seit vielen Jahren erfolgreich an der europäischen Fischerei-förderung. Die neue Phase des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) hat eine Laufzeit von 2014 bis 2020. Förderanträge können allerdings bis 2023 umgesetzt werden. Mit Verabschiedung der Landesförderrichtlinie sind die Förderschwerpunkte und -bestimmungen festgesetzt und es kann mit der Förderung aus dem EMFF in Nordrhein-Westfalen begonnen werden. Schwerpunkte der Förderphase sind die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei und Aquakultur, sowie der Bereich Vermarktung und Verarbeitung.
In der neuen Förderphase des EMFF gibt es deutlich verbesserte Fördermöglichkeiten für den Ausbau einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Aquakultur. In Nordrhein-Westfalen wurde als neuer Förderschwerpunkt Ausgleichszahlungen für Umweltleistungen in extensiven (Karpfen-)Teichwirtschaften eingeführt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Förderung für die Umstellung von konventioneller Aquakultur auf ökologische Aquakultur zu beantragen.
Gefördert werden können Maßnahmen aus den Bereichen:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter als zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.
Beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist eine Beratungsstelle für Antragssteller eingerichtet, die über das Antragsverfahren informiert und bei Bedarf kostenfreie Unterstützung bei der Antragstellung gibt.
Antragsformulare: EMFF-Antragsformulare, Formblätter und Merkblätter
Kontakt: Landwirtschaftskammer NRW Bewilligungsbehörde: Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter Ansprechpartnerin: Claudia Kloß, Tel.: 0251.2376562, E-Mail: claudia.kloss@lwk.nrw.de
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Ansprechpartner: Ulf Rehberg, Tel.: 0211.38433243; E-Mail: ulf.rehberg@mlv.nrw.de