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Kleingärten und Kleingartenanlagen erfüllen in Nordrhein-Westfalen vielfältige gesellschaftliche Funktionen: als städtische Grünflächen, ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Orte der Freizeit und Entspannung, die Möglichkeit zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur.

Leistungen für das Allgemeinwohl
Insgesamt 118.000 Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen verteilen sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Schwerpunkte sind vor allem die städtisch geprägten Regionen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene.

Die Vereine und ihre Mitglieder vollbringen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wichtige Leistungen für das Allgemeinwohl. Sie schaffen und unterhalten öffentlich zugängliche Grünflächen zur Naherholung und tragen damit nicht nur zur Verbesserung des Wohnumfelds bei, sie vermitteln auch ein Stück Naturnähe und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das Kleingartenwesen leistet einen Beitrag zur Gartenkultur und ist darüber hinaus von städtebaulicher, ökologischer, stadtklimatischer und sozialer Bedeutung.

Organisiert wird das Kleingartenwesen über Vereine, Stadt-, Kreis- und Bezirksverbände sowie über die zwei Landesverbände Rheinland sowie Westfalen und Lippe.

Förderung des Kleingartenwesens
Nach Artikel 29 Absatz 3 der Landesverfassung sind in Nordrhein-Westfalen die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen zu fördern. Dieser Apell richtet sich an alle Akteure wie Landesregierung, Kommunen, Verbände und Vereine und umfasst sowohl finanzielle Förderung als auch die Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt. Die Landesregierung unterstützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner durch die finanzielle Förderung von Schulung und Beratung, investive Förderung für Errichtung und Erhaltung von Dauerleingartenanlagen über eine Förderrichtlinie, den alle vier Jahre stattfindenden Landeswettbewerb, Förderung von Einzelprojekten und die Fachberatung im Rahmen der Landesgartenschauen.

Mit dem Landeswettbewerb Kleingärten sucht das Nordrhein-Westfalen alle vier Jahre Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Bewerben können sich die jeweiligen Kommunen. Der Bewertung der Bewerbungen werden Kriterien wie die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte sowie die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten, die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen zugrunde gelegt.

Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.

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