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Im Lebensmittel-Monitoring werden seit 1995 Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände auf ihre Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und anderen Kontaminanten in einem bundesweiten Messprogramm untersucht. Es ist ein wichtiges Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Umsetzung durch die Untersuchungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Seit 2003 wird das Monitoring in zwei unterschiedlichen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Zum einen werden Untersuchungen des Warenkorbs vorgenommen, um bundesweit repräsentative Aussagen über die Belastungssituation der Bevölkerung mit den oben genannten Stoffen zu ermöglichen. Zum anderen werden Untersuchungen zu aktuellen Fragestellungen in Form von Projekten durchgeführt. Die Federführung für ein solches Projekt liegt jeweils bei einer Untersuchungseinrichtung der Bundesländer. Insgesamt werden alle Informationen des Monitorings beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.

Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände und Kontaminanten
Im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) für Lebensmittel tierischen Ursprungs werden seit 1989 unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe wie, unter anderem, Antibiotikarückstände untersucht.

Der NRKP ist auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe ausgerichtet und beruht auf der Untersuchung der noch unverarbeiteten Roherzeugnisse.

Die Festlegung der Probenkontingente im NRKP erfolgt auf Basis der jährlichen Schlacht- und Produktionszahlen und die Anzahl der Tiere in den Tierbeständen in Nordrhein-Westfalen, wobei die Probenahme zielorientiert durchgeführt wird. Zukünftig wird die Probenahme durch ein Monitoring ergänzt. Und auch im Rahmen von Einfuhruntersuchungen werden Sendungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft bei der Einfuhr aus Drittländern in die EU stichprobenartig auf Einhaltung der Vorschriften zu Rückständen und Kontaminanten überprüft. In Nordrhein-Westfalen betrifft das Sendungen, die über die Grenzkontrollstelle Köln/Bonn eingeführt werden.

Weiterhin werden Lebensmittel tierischer Herkunft auf das Vorhandensein von Kontaminanten untersucht. Dies erfolgt im Rahmen verschiedener Monitoring- und Überwachungsprogramme mit zum Teil jährlich wechselnden Schwerpunkten.

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