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Konsumentinnen und Konsumenten stärken
Bei der Kontrolle von Gegenständen unseres täglichen Bedarfs – wie beispielsweise Kleidung, Kosmetik, Spielzeug oder Schmuck – aber auch bei den Rechtsgeschäften des Alltags setzt sich das Verbraucherschutzministerium für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Tagtäglich wickeln Verbraucherinnen und Verbraucher Rechtsgeschäfte ab – nicht nur, wenn sie Verträge unterschreiben, sondern auch bei alltäglichen Dingen wie der Bestellung im Internet, beim Geldabheben in der Bank oder beim Einkauf im Laden. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen. Eine umfassende Information, Beratung und Bildung ist dabei wesentliche Voraussetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher, um auf den Märkten frei und selbstverantwortlich entscheiden zu können. Dazu ist eine starke Verbraucherinstitution wie die Verbraucherzentrale NRW mit ihrem umfassenden Informations- und Beratungsangebot notwendig.

Das Verbraucherschutzministerium stellt durch seine finanzielle Förderung die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW mit ihrem flächendeckenden Netz an Beratungsstellen sicher. Es tritt im Bundesrat mit Vorschlägen für verbraucherfreundlichere Regulierungen, für eine Stärkung der Verbraucherrechte und der Verbraucherorganisationen ein. So hat sich das  Verbraucherschutzministerium beispielsweise dafür eingesetzt, die vom Bundeskartellamt erhobenen Bußgelder auch zur finanziellen Stärkung der Arbeit von Verbraucherorganisationen zu nutzen.

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