Lebensmittelkriminalität

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Unter Lebensmittelkriminalität versteht man im Allgemeinen das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit dem Ziel, durch vorsätzliche Täuschung einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Dies beinhaltet unter anderem die Ver-(fälschung) von Lebensmitteln, unzulässige Substitutionen oder Strecken wertgebender Inhalte, den verdeckten Austausch hochwertigerer gegen preiswertere Lebensmittel und Dokumentenfälschungen zur Verschleierung der Herkunft/Authentizität.

Beispiele sind

  • Fälschen von Olivenöl durch Verwendung eines preiswerteren Speiseöls unter Beimengung von Chlorophyll
  • Deklaration einer teuren Fischart im Handel oder in der Gastronomie, obwohl es sich um eine preiswertere Fischart handelt
  • Strecken von Gewürzen mit anderen pflanzlichen Blättern

Zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit erarbeitete eine Bund-Länder Arbeitsgruppe ein Konzept zur Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität (Food Fraud).

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt sich aktiv für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug ein, beteiligt sich an der Weiterentwicklung des Konzeptes, an seiner Umsetzung in Nordrhein-Westfalen sowie am europäischen und internationalen Austausch. Darüber hinaus setzt Nordrhein-Westfalen Programme gegen Lebensmittelkriminalität, wie beispielsweise, Operation OPSON und bundes- bzw. landesweite Kontrollprogramme um.

Neben gesetzlichen Grundlagen aus EU- Verordnungen und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) stärkt ein Zusammenarbeitserlass in Nordrhein-Westfalen die Kooperation zwischen der Lebensmittelüberwachung und den Strafverfolgungsbehörden.

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