Organisation

Das Ministerium Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) wird von Ministerin Silke Gorißen geleitet. Sie wirkt als Mitglied des Kabinetts an den politischen Entscheidungen der Landesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für ihr Ressort.

Zur Unterstützung bei ihren Aufgaben steht ihr Dr. Martin Berges als Staatssekretär zur Seite.

Das MLV setzt sich für gutes Miteinander von Stadt und Land, für Ernährungssicherheit, für eine starke Land- und Forstwirtschaft ein und dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gut und richtig über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informiert sind.

Das Ministerium besteht aus einer Zentralabteilung und drei Fachabteilungen, die wiederum in Gruppen und Referate untergliedert sind:

  • Zentralabteilung
  • Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume
  • Forsten, Holzwirtschaft, Jagd und Fischerei
  • Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Tierschutz

Einen Überblick über den Aufbau des Ministeriums gibt der Organisationsplan; eine detaillierte Übersicht über die Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie im Geschäftsverteilungsplan.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Im MLV wird Wert auf eine Arbeitskultur gelegt, die den Lebensumständen aller Beschäftigten gerecht wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch zahlreiche Maßnahmen und Angebote gewährleistet. Der Auftrag zur systematischen Gesundheitsförderung ist für die Landesbehörden verbindlich geregelt. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements stehen den Beschäftigten unterstützende Maßnahmen zur Gesundheitsprävention zur Verfügung.

 

Antikorruptionsbeauftragte/Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 

Was ist Korruption?
Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion, eine Funktion in der Wirtschaft oder ein politisches Mandat missbraucht wird, um persönliche Vorteile anzustreben bzw. zu erlangen, und ein materieller oder immaterieller Schaden eintritt. Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden, behindert einen fairen Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Die bekanntesten Korruptionsstraftaten sind Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme und Angestelltenbestechung.

Hinweisgeberschutz
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht (so genannte „Whistleblower-Richtlinie“) in nationales Recht um. Das HinSchG verfolgt das Ziel, natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen), zu schützen. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Es wurde gemäß § 12 Absatz 1 HinSchG für das MLV, den Landesbetrieb Wald und Holz sowie das Landgestüt als interne Meldestelle das MLV bestimmt und eingerichtet.

Meldeberechtigt sind:

  1. Sämtliche Beschäftigte der Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der internen Meldestelle
  2. Referendarinnen / Referendare, Auszubildende, Praktikantinnen / Praktikanten und vergleichbare Personen, die in einer arbeitsvertraglichen oder einem Arbeitsvertrag vergleichbaren Beziehung zu den Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Dienststellen der internen Meldestelle stehen. Freiwillige Helferinnen / Helfer (z.B. bei Großveranstaltungen) sind diesem Personenkreis gleichgestellt.
  3. Beschäftigte von den der Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der internen Meldestelle beauftragten Auftragnehmerinnen / Auftragnehmern und Unterauftragnehmerinnen / Unterauftragnehmern (Handwerkerinnen / Handwerkern, Dienstleistungsunternehmen, Beraterinnen / Berater, Selbstständige / Freiberuflerinnen / Freiberufler, Lieferanten u.a.m.). Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst -oder Arbeitsverhältnis und Beschäftigte vor Beginn ihres Dienst -oder Arbeitsverhältnisses.

Folgende Meldewege stehen den Meldeberechtigten zur Verfügung:

  1. persönlich im Rahmen eines Präsenz-Gesprächs mit den Mitarbeitenden der internen Meldestelle
  2. telefonisch unter der Hotline mit der Durchwahl -1937 im Rahmen der üblichen Servicezeiten (Mo – Do 9.00 bis 15.00 Uhr und Fr 9.00 bis 14.00 Uhr)
  3. schriftlich über ein analoges Postfach, welches sich im Briefkastenraum im Eingangsbereich des MLV, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf befindet. Auf die exakte Adressierung, insbesondere die Auszeichnung als „persönlich/vertraulich“ ist von Seiten der hinweisgebenden Person zu achten, da nur so gewährleistet ist, dass die Umschläge ausschließlich durch die Mitarbeitenden der internen Meldestelle geöffnet werden.

Anonyme Meldungen sind möglich. Sofern die Hinweisgeberin/der Hinweisgeber über Folgemaßnahmen informiert werden möchte, hat sie/er eine Möglichkeit zu einer (anonymisierten) Kontaktaufnahme zu benennen. Sollte dies nicht gewünscht oder möglich sein, kann eine Information über Folgemaßnahme nicht erfolgen. Soweit ein elektronisches Meldesystem zur Verfügung steht, sollte dieses vorrangig genutzt werden.

Hinweisgebende Personen können sich auch an folgende externe Meldestellen des Bundes wenden:

  1. Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) nach § 19 HinSchG. Diese ist zuständig für alle externen Meldungen, soweit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist. https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
  2. Externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 21 HinSchG. https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
  3. Bundeskartellamt nach § 22 HinSchG. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html

Ansprechstelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Antikorruptionsbeauftragte/Interne Meldestelle nach dem HinSchG
40190 Düsseldorf

Vergabe und Beschaffung
Vergabeprojekte des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie nach den jeweils geltenden Bestimmungen auf dem Vergabemarktplatz NRW.

 

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