In dieser Förderperiode löst der GAP-Strategieplan für Deutschland aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben das NRW-Programm Ländlicher Raum ab. Die ELER-finanzierten Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auch der anderen Bundesländer sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans.
Neue Umsetzung des ELER mit dem GAP-Strategieplan In den letzten 20 Jahren wurde die Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume durch regionale Entwicklungspläne (EPLR) umgesetzt, in Nordrhein-Westfalen zuletzt über das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022. Dieses System erfährt in der neuen Förderperiode eine Änderung: Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) löst das NRW-Programm als Umsetzungsinstrument ab. GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.
Finanzielle Ausstattung und Förderung (ELER) Von den über 8 Milliarden Euro EU-Mitteln für die 2. Säule im GAP-Strategieplan, entfallen rund 670 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung von Bund und Land ist damit ein Fördervolumen von gut 1 Milliarde Euro vorgesehen.
In der Förderperiode liegt der Schwerpunkt auf der Zielsetzung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und damit bei flächenbezogenen Maßnahmen. Bewährte Maßnahmen aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum wurden dafür weiterentwickelt und werden fortgesetzt. Einige investive Maßnahmen flankieren dieses Angebot. Im GAP-Strategieplan wird der Maßnahmenbegriff durch „Interventionen“ ersetzt.
Folgende Interventionen und Teilinterventionen werden in der Förderperiode 2023-2027 angeboten (Gliederungsbezeichnung des GAP-SP jeweils in Klammern):
Weitere Maßnahmen aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum, die sich zwar insgesamt bewährt haben, bei denen sich aber zeigte, dass eine Förderung außerhalb des EU-Kontextes sachgerechter erscheint, werden künftig rein national finanziert.
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