Umsetzung des ELER

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In dieser Förderperiode löst der GAP-Strategieplan für Deutschland aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben das NRW-Programm Ländlicher Raum ab. Die ELER-finanzierten Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auch der anderen Bundesländer sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans.

Neue Umsetzung des ELER mit dem GAP-Strategieplan
In den letzten 20 Jahren wurde die Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume durch regionale Entwicklungspläne (EPLR) umgesetzt, in Nordrhein-Westfalen zuletzt über das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2022. Dieses System erfährt in der neuen Förderperiode eine Änderung: Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) löst das NRW-Programm als Umsetzungsinstrument ab. GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.

Finanzielle Ausstattung und Förderung (ELER)
Von den über 8 Milliarden Euro EU-Mitteln für die 2. Säule im GAP-Strategieplan, entfallen rund 670 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung von Bund und Land ist damit ein Fördervolumen von gut 1 Milliarde Euro vorgesehen.

In der Förderperiode liegt der Schwerpunkt auf der Zielsetzung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und damit bei flächenbezogenen Maßnahmen. Bewährte Maßnahmen aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum wurden dafür weiterentwickelt und werden fortgesetzt. Einige investive Maßnahmen flankieren dieses Angebot. Im GAP-Strategieplan wird der Maßnahmenbegriff durch „Interventionen“ ersetzt.

Folgende Interventionen und Teilinterventionen werden in der Förderperiode 2023-2027 angeboten (Gliederungsbezeichnung des GAP-SP jeweils in Klammern):

  1. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen:
    • Anlage von Uferrandstreifen (EL-0102)
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen (EL-0103)
    • Anbau Vielfältiger Kulturen im Ackerbau (EL-0103)
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen (EL-0105)
    • Getreideanbau mit weiter Reihe/optional mit Stoppelbrache (EL-0105)
    • Anbau von Wildpflanzen zur energetischen Nutzung (EL-0105)
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerflächen (EL-0105)
    • Vertragsnaturschutz (EL-0105)
  2. Ökologischer/biologischer Landbau (EL-0108)
  3. Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (EL-0201)
  4. Ausgleichszahlung (NATURA 2000) (EL-0301)
  5. Tierwohlmaßnahmen
    • Sommerweidehaltung (EL-0109)
    • Haltungsverfahren auf Stroh (EL-0109)
  6. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (EL-0403)
  7. Landwirtschaftlicher Wegebau (EL-0404)
  8. Europäische Innovationspartnerschaften (EL-0702)
  9. LEADER (EL-0703)

Weitere Maßnahmen aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum, die sich zwar insgesamt bewährt haben, bei denen sich aber zeigte, dass eine Förderung außerhalb des EU-Kontextes sachgerechter erscheint, werden künftig rein national finanziert.

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