Futtermittel

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Futtermittel sind nicht nur Grundlage für die Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben, sie sind auch der Anfang der Produktionskette von Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern. In Nordrhein-Westfalen sind 40.000 Unternehmen behördlich erfasst, die sich mit der Herstellung, der Verarbeitung und dem Handel von Futtermitteln beschäftigen. Sie alle werden regelmäßig auf die Einhaltung des Futtermittelrechts hin kontrolliert.

Fast vier Millionen Tonnen Mischfutterherstellung pro Jahr in Nordrhein-Westfalen
Größter Produzent von Futtermitteln im Land ist die Landwirtschaft selbst. In Milchviehbetrieben bilden Silagen aus Gras oder Mais, aber auch die Weidehaltung, die Grundlage der täglichen Futterration. In der Schweine- und Geflügelhaltung ist es häufig das hofeigene Getreide, welches die Basis der Futtermischung bildet. In der Regel kaufen Landwirte weitere Komponenten und Ergänzungsfuttermittel hinzu. Häufig nutzen sie auch „fütterungsfertige“ Mischfuttermittel, welche vielfach auch als „Alleinfuttermittel“ komplett den Ernährungsbedarf der Tiere decken. Diese industriell hergestellten Mischfuttermittel enthalten neben Rohstoffen aus der Region wie Getreide, auch solche Komponenten, die auf dem Weltmarkt eingekaufte werden. Dadurch erhält die Kontrolle von Futtermitteln, welche aus Drittländern in die Europäische Union eingeführt werden, eine entscheidende Rolle.

Fast vier Millionen Tonnen Mischfuttermittel für landwirtschaftliche Nutztiere werden jährlich in Nordrhein-Westfalen von den Unternehmen der Mischfutterindustrie erzeugt. Über 50 größere Herstellerbetriebe sind hier erfasst. Damit liegt das Land im bundesweiten Vergleich auf Platz zwei. Eine gut ausgebaute Infrastruktur, die Anbindung an wichtige Wasserstraßen sowie die unmittelbare Nähe zur landwirtschaftlichen Tierhaltung und den Verbrauchern zeichnen Nordrhein-Westfalen als idealen Standort aus. Damit ist die Produktion von Mischfuttermitteln sowohl für Nutztiere als auch für Heimtiere über die Landesgrenzen hinaus von Bedeutung.

Auch Futtermittel für Heimtiere unterliegen der amtlichen Überwachung
In Nordrhein-Westfalen werden neben Futtermitteln für Nutztiere ebenfalls Futtermittel für Heimtiere von einer Reihe großer Unternehmen produziert. Häufig handelt es sich auch hier um sogenannte „Alleinfuttermittel“, die alles das enthalten, was das Tier aus Ernährungssicht braucht. Handelt es sich um Futtermittel für Hunde oder Katzen, so enthält dieses häufig Fleisch und tierische Nebenprodukte, welche von Tieren stammen, die für den menschlichen Konsum geschlachtet worden sind. Gerade Nebenprodukte wie Leber, Lunge oder Pansen, die in der menschlichen Ernährung nur selten verwendet werden, sind für Hunde und Katzen sehr schmackhaft und ernährungsphysiologisch wertvoll. Die Herstellung und der Vertrieb von Heimtierfuttermitteln unterliegen dabei nahezu denselben gesetzlichen Vorschriften, wie der Bereich der Futtermittelproduktion für Nutztiere.

Anzahl der registrierten bzw. zugelassenen Futtermittelunternehmen in Nordrhein-Westfalen (Stand 2021)

Sicherheit in der Lebensmittelkette
Futtermittel bilden den Anfang der Produktionskette für Lebensmittel tierischer Herkunft. Sichere Futtermittel stehen deshalb ebenso wie Lebensmittel im Zentrum der Verbraucherschutzpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die oberste Landesbehörde für die Lebens- und Futtermittelüberwachung. Die Überwachung der Futtermittelunternehmen im Land wird von den 53 Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz (LANUV) durchgeführt.

Die Futtermittelunternehmen sind für die Sicherheit der von ihnen erzeugten Futtermittel verantwortlich. Die amtliche Futtermittelüberwachung überprüft, ob die Unternehmen dieser Verantwortung nachkommen und eine entsprechende Eigenkontrolle zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der Futtermittel sicherstellen. Dabei dürfen Futtermittel die Sicherheit der Lebensmittel, welche vom Tier gewonnen werden, nicht gefährden. Weiterhin sind der Schutz der Tiergesundheit sowie die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere und der Schutz des Naturhaushaltes Ziele, die vom Gesetzgeber gefordert werden.

Die für die Überwachung zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Futtermittel stichprobenweise auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Dabei werden die Betriebe risikoorientiert, in der Regel ohne Voranmeldung, durch Betriebs- und Buchprüfungen kontrolliert. In Augenschein genommen werden bei diesen Kontrollen unter anderem der Zustand des Betriebsgeländes, Anlagen, Transportmittel und Geräte. Es wird geprüft, ob der Betrieb ordnungsgemäß Eigenkontrollmaßnahmen durchführt und, zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit, umfassende Aufzeichnungen über den Bezug und Verkauf von Waren und Rohstoffe vorliegen. Darüber hinaus werden während der Betriebskontrollen Futtermittelproben genommen. Diese werden nach einem Kontrollplan zum Beispiel auf ihre Zusammensetzung, ihre Kennzeichnung gegenüber dem Abnehmer und auf das Vorhandensein von unerwünschten und verbotenen Stoffen hin untersucht. Überprüft werden weiterhin die Qualität der eingesetzten Rohstoffe sowie die ordnungsgemäße Verwendung von Futtermittel-Zusatzstoffen.

Um die Sicherheit von Futtermittel zu gewährleisten werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 2000 Proben von Futtermitteln genommen und in den „Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern“ untersucht. Die Proben werden sowohl in landwirtschaftlichen Betrieben als auch in der Futtermittelindustrie entnommen und auf eine Vielzahl von möglichen Parametern untersucht – zum Beispiel auf Arzneimittelrückstände, Mykotoxine (Pilzgifte), Pflanzenschutzmittel und unerwünschte Stoffe wie Dioxine.

Umsetzung des nationalen „Kontrollplan Futtermittel für die Jahre 2022-2026“
Um die Beprobung deutschlandweit organisiert und strukturiert zu gestalten, haben die Bundesländer zusammen mit dem zuständigen Bundesministerium ein „Kontrollprogramm Futtermittel“ vereinbart. Das aktuelle „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2022-2026“ wurde im April 2022 durch die Agrarministerkonferenz endgültig beschlossen. Das Kontrollprogramm dient der einheitlichen Umsetzung der Probenahmen und Analysen der Länder im Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung. Die Vorgaben des Kontrollprogramms sind dabei als Orientierung zu sehen, welche durch die Länder nach eigenen Erkenntnissen und regionalen Gegebenheiten anzupassen sind.

Registrierung von Futtermittelunternehmen
In der europäischen Union sind die Anforderungen an die Erzeugung und den Umgang mit Futtermitteln in allen Mitgliedsstaaten einheitlich durch eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien festgesetzt. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören Kriterien an die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle in den Unternehmen. Darüber hinaus müssen sich nach der EU-Verordnung seit dem 1. Januar 2006 sämtliche Unternehmen, deren Betriebe Futtermittel erzeugen, verarbeiten, lagern, transportieren oder mit diesen handeln, bei den zuständigen Überwachungsbehörden registrieren lassen. Für bestimmte Unternehmen, deren Betriebe zum Beispiel Futtermittel-Zusatzstoffe verarbeiten oder in den Verkehr bringen, ist eine weitergehende Zulassung zwingend vorgeschrieben.

Die Verpflichtung zur Registrierung gilt grundsätzlich auch für Landwirte, wenn sie in ihren Betrieben Futtermittel erzeugen und diese im eigenen Betrieb verwenden. Zuständig für die Registrierung der Landwirte sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte. In Nordrhein-Westfalen wird jährlich mit dem Sammelantrag zur Betriebsprämie von der Landwirtschaftskammer bei Landwirten abgefragt, ob diese als „Futtermittelunternehmer“ tätig sind. Landwirte, die noch nicht registriert sind, können einen Antrag auf der Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:

  • keine eigenen Futtermittel herstellen und ausschließlich „fütterungsfertige“ Alleinfuttermittel zukaufen. Diese Futtermittel werden in den Betrieben nicht weiterverarbeitet, wie beispielsweise häufig in Geflügelmastbetrieben,
  • ausschließlich Tiere halten und füttern, welche nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Hinweis: Nach Futtermittelrecht sind Pferde zu den Tieren zu zählen, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung fallen deshalb ebenfalls unter die Registrierungspflicht.
  • ausschließlich Futtermittel herstellen und an Tiere verfüttern, welche ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung für den privaten Eigengebrauch dienen,
  • kleine Mengen von Futtermitteln erzeugen und an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben. Hinweis: Als Orientierungshilfe für die „örtliche Ebene“ gelten direkte Lieferungen zwischen Landwirten in einer Entfernung von 50 Kilometern und einer Produktionsmenge, die jährlich auf einer Fläche von fünf Hektar pro Jahr erzeugt wird.
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